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„Weniger Papierkram, aber klare Regeln“ – Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek

Tomasz_Mikolajczyk (CC0), Pixabay
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Frage: Herr Blazek, die BaFin will das Inhaberkontrollverfahren vereinfachen. Was bedeutet das ganz konkret?

Daniel Blazek: Das bedeutet vor allem: Weniger Bürokratie für alle, die Anteile an Banken oder Finanzfirmen übernehmen wollen. Die BaFin will das Verfahren schneller und einfacher machen – ohne dass dabei die Sicherheit leidet.

Frage: Was wird denn genau einfacher?

Daniel Blazek: Es gibt drei wichtige Änderungen:

  1. Führungszeugnisse aus dem Ausland sollen leichter anerkannt werden – bisher gab es da viele Hürden.

  2. Menschen, die länger als zehn Jahre nicht mehr in Deutschland leben, müssen keinen Gewerbezentralregisterauszug mehr vorlegen – und ihren Lebenslauf auch nicht mehr unterschreiben.

  3. Wenn jemand indirekt Anteile übernehmen will – also nicht direkt an der Spitze steht –, muss er meistens keine weiteren Unterlagen mehr einreichen.

Frage: Warum macht die BaFin das jetzt?

Daniel Blazek: Viele Unternehmen haben sich über den Aufwand beklagt. Die BaFin will deshalb für mehr Effizienz sorgen. Gleichzeitig bleibt die Kontrolle über wichtige Übernahmen erhalten – es geht also nicht um weniger Kontrolle, sondern um klügere Abläufe.

Frage: Was bringt das den Unternehmen?

Daniel Blazek: Vor allem Zeit- und Kostenersparnis. Wenn weniger Papierkram nötig ist, können Firmen schneller handeln. Das ist gerade bei internationalen Geschäften wichtig, wo Übernahmen oft zügig über die Bühne gehen müssen.

Frage: Gibt es auch Kritik?

Daniel Blazek: Es wird sicher Stimmen geben, die sagen: Weniger Dokumente könnten auch zu weniger Kontrolle führen. Aber die BaFin sagt ganz klar: Die Kernprüfung bleibt bestehen – man vereinfacht nur das Drumherum.

Frage: Wer kann jetzt mitreden?

Daniel Blazek: Bis zum 5. Juni 2025 können alle, die betroffen sind – also vor allem Banken, Investoren oder deren Verbände – ihre Meinung zur geplanten Änderung abgeben. Das geht ganz einfach per E-Mail an: Konsultation-12-25@bafin.de.

Frage: Und was empfehlen Sie den Unternehmen?

Daniel Blazek: Ich empfehle, die geplante Verordnung genau anzuschauen und bei Bedarf Stellung zu nehmen. Es ist eine Chance, die eigenen Interessen einzubringen – bevor die Regeln endgültig beschlossen werden.

Frage: Herr Blazek, danke für Ihre Erklärung!

Daniel Blazek: Sehr gerne!

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