Die Finanzaufsicht BaFin verändert ihre Praxis bei Eigenmittelempfehlungen für Kreditinstitute. Künftig sollen zusätzliche Kapitalpolster gezielter dort empfohlen werden, wo ein Stresstest tatsächlich erhöhte Risiken erkennen lässt. Für viele kleinere und mittelgroße Banken könnte das eine deutliche Entlastung bedeuten. Doch was verändert sich im Tagesgeschäft? Welche Auswirkungen sind für Kreditnehmer, Unternehmen und Sparer zu erwarten? Und entstehen möglicherweise neue Haftungsrisiken für Bankvorstände? diebewertung.de beleuchtet diese Fragen mit Rechtsanwalt Daniel Blazek.
„Eine Eigenmittelempfehlung ist keine bloße Formalie“
diebewertung.de: Herr Blazek, die BaFin hat am 8. Oktober 2026 eine neue Methodik für Eigenmittelempfehlungen veröffentlicht. Für die meisten Bankkunden klingt das zunächst nach einer technischen Änderung. Was steckt tatsächlich dahinter?
Antwort: Im Kern geht es um die Frage, wie viel zusätzliches Eigenkapital Banken nach Einschätzung der Aufsicht zur Absicherung ihrer Risiken vorhalten sollten. Eigenkapital dient als Verlustpuffer. Je größer die Risiken einer Bank sind, desto wichtiger ist eine ausreichende Kapitalausstattung.
Die neue Methodik bedeutet, dass die Aufsicht stärker unterscheidet. Eine solide kapitalisierte Bank soll nicht allein aufgrund allgemeiner Stressannahmen eine zusätzliche Eigenmittelempfehlung erhalten. Entscheidend ist vielmehr, wie sich ihre Kapitalausstattung in einem simulierten Krisenszenario entwickelt.
Für die Geschäftsleitung kann das durchaus erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben.
diebewertung.de: Was heißt das konkret für den Vorstand einer regionalen Sparkasse oder Genossenschaftsbank?
Antwort: Die Eigenkapitalplanung gehört zu den zentralen Aufgaben einer Bankgeschäftsleitung. Kapital muss vorhanden sein, wenn Kreditrisiken eintreten, Wertberichtigungen notwendig werden oder das Institut andere Verluste verkraften muss.
Wenn die Aufsicht einen zusätzlichen Kapitalpuffer empfiehlt, wird die Bank dies in ihrer Kapitalplanung berücksichtigen müssen. Das kann beispielsweise Einfluss darauf haben, wie stark das Kreditgeschäft wachsen soll, in welchem Umfang Gewinne einbehalten werden oder ob bestimmte Geschäftsbereiche besonders kritisch überprüft werden.
Fällt eine solche Empfehlung aufgrund der neuen Methodik geringer aus oder entfällt sie, kann das den planerischen Spielraum einer Bank verbessern. Das ist aber nicht mit unmittelbar frei verfügbarem Geld gleichzusetzen.
„Weniger Kapitaldruck heißt nicht automatisch mehr Kredite“
diebewertung.de: Bedeutet die neue Regelung, dass Banken künftig mehr Kredite vergeben können?
Antwort: Das ist möglich, aber keineswegs zwingend.
Die Kreditvergabe hängt von mehreren Faktoren ab: der Kapitalausstattung, der Liquidität, der Bonität des Kreditnehmers, den Refinanzierungskosten, der Risikostrategie und der Kreditnachfrage.
Eine geringere Eigenmittelempfehlung kann einen Teil des Kapitalplanungsdrucks reduzieren. Sie hebt jedoch weder die verbindlichen Eigenmittelanforderungen noch die regulatorischen Vorgaben für das Kreditgeschäft auf.
Eine Bank wird deshalb nicht automatisch großzügiger, nur weil sie keine zusätzliche Eigenmittelempfehlung erhält.
diebewertung.de: Ein mittelständischer Unternehmer beantragt beispielsweise einen Kredit über zwei Millionen Euro. Kann er durch die Neuregelung profitieren?
Antwort: Indirekt könnte er profitieren, wenn seine Hausbank aufgrund einer soliden Kapitalausstattung größere Spielräume in der Kreditplanung sieht.
Für die konkrete Kreditentscheidung bleibt aber die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens maßgeblich. Die Bank muss weiterhin beurteilen, ob Zins und Tilgung voraussichtlich geleistet werden können und welche Sicherheiten vorhanden sind.
Die neue Methodik ersetzt keine Bonitätsprüfung. Ein wirtschaftlich riskanter Kredit wird nicht dadurch unproblematisch, dass die Bank im Stresstest gut abgeschnitten hat.
Was passiert, wenn eine Bank den Stresstest nicht besteht?
diebewertung.de: Die BaFin will künftig gezielter bei Banken eingreifen, die bestimmte Kapitalschwellen unterschreiten. Wie funktioniert das?
Antwort: Maßgeblich ist die Entwicklung der Kapitalquoten in einem adversen, also besonders ungünstigen Stressszenario.
Nach der veröffentlichten Methodik ist insbesondere relevant, ob die Kapitalquote unter die gesamten aufsichtlichen Kapitalanforderungen, die sogenannten Total SREP Capital Requirements, zuzüglich 500 Basispunkten fällt. 500 Basispunkte entsprechen fünf Prozentpunkten.
Ein Unterschreiten dieser Schwelle kann eine zusätzliche Eigenmittelempfehlung auslösen. Es bedeutet aber nicht automatisch, dass die Bank insolvent wäre oder bereits gegen eine verbindliche Kapitalanforderung verstößt.
diebewertung.de: Wie reagiert eine Bank im täglichen Geschäft auf ein solches Ergebnis?
Antwort: Zunächst muss die Geschäftsleitung die Ursachen nachvollziehen. Liegen die Belastungen vor allem im Kreditportfolio, bei Zinsänderungsrisiken, Marktpreisrisiken oder in einer schwachen Ertragslage?
Darauf aufbauend können Maßnahmen notwendig werden: eine konservativere Kreditstrategie, die Stärkung der Eigenmittel durch einbehaltene Gewinne, eine Veränderung der Risikostruktur oder die Überarbeitung der Kapitalplanung.
Das Ergebnis des Stresstests wird damit zu einer wichtigen Grundlage unternehmerischer Entscheidungen.
„Die Verantwortung des Vorstands bleibt bestehen“
diebewertung.de: Kann eine Bankgeschäftsleitung künftig argumentieren, sie habe keine zusätzliche Eigenmittelempfehlung erhalten und deshalb alles richtig gemacht?
Antwort: So einfach ist das nicht.
Eine Eigenmittelempfehlung der BaFin und die eigenständigen Pflichten der Geschäftsleitung sind zwei unterschiedliche Dinge.
Auch ohne zusätzliche Empfehlung muss ein Vorstand für ein angemessenes Risikomanagement und eine tragfähige Kapitalplanung sorgen. Erkennt die Geschäftsleitung beispielsweise zunehmende Kreditausfälle oder erhebliche Konzentrationsrisiken, darf sie diese nicht mit dem Hinweis auf einen früheren Stresstest ignorieren.
Aus haftungsrechtlicher Sicht kommt es darauf an, ob Entscheidungen auf einer angemessenen Informationsgrundlage und unter Beachtung der gesetzlichen Pflichten getroffen wurden.
diebewertung.de: Könnte die neue Freiheit also auch ein zusätzliches Haftungsrisiko darstellen?
Antwort: Zusätzlicher Handlungsspielraum bedeutet immer auch, dass die Geschäftsleitung Entscheidungen eigenverantwortlich treffen muss.
Die Entlastung durch die Aufsicht ist keine Befreiung von Sorgfalts- und Überwachungspflichten. Wird ein Spielraum unangemessen genutzt, können sich später Fragen nach der Qualität der Risikosteuerung und der Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung stellen.
Allerdings entsteht aus der neuen Methodik nicht automatisch ein neuer Haftungstatbestand. Entscheidend bleiben die konkreten Pflichten und Umstände des jeweiligen Falls.
„Auch Bankkunden sollten die Änderung richtig einordnen“
diebewertung.de: Müssen sich Sparer Sorgen machen, wenn ihre Bank künftig keine zusätzliche Eigenmittelempfehlung mehr bekommt?
Antwort: Nein, aus dem bloßen Wegfall einer Eigenmittelempfehlung lässt sich kein erhöhtes Risiko für Sparer ableiten.
Umgekehrt bedeutet das Fehlen einer solchen Empfehlung auch nicht, dass eine Bank gegen alle denkbaren Krisen abgesichert wäre.
Für Verbraucher sind weiterhin die wirtschaftliche Stabilität des Instituts und die geltenden Einlagensicherungssysteme von Bedeutung. Die neue Methodik ändert die gesetzlichen Regeln zur Einlagensicherung nicht.
diebewertung.de: Und welche Bedeutung hat die Reform für den deutschen Bankenmarkt insgesamt?
Antwort: Der Ansatz ist nachvollziehbar: Die Aufsicht soll ihre Ressourcen und Eingriffe stärker auf die Institute konzentrieren, bei denen tatsächlich erhöhte Risiken erkennbar sind.
Das kann Bürokratie reduzieren und solide Institute entlasten, ohne die regulatorischen Mindeststandards aufzugeben.
Ob sich daraus langfristig ein stärkerer Kreditmarkt oder bessere Finanzierungsmöglichkeiten ergeben, wird sich erst in der praktischen Umsetzung zeigen.
„Entscheidend ist nicht weniger Aufsicht, sondern bessere Aufsicht“
diebewertung.de: Herr Blazek, Ihr abschließender Blick auf diese Reform: Ist sie ein richtiger Schritt?
Antwort: Eine risikoorientierte Aufsicht ist grundsätzlich sinnvoll. Banken sind unterschiedlich aufgestellt. Ein Institut mit konservativem Geschäftsmodell und hoher Kapitalausstattung muss nicht zwingend dieselbe zusätzliche Kapitalempfehlung erhalten wie eine Bank mit erkennbaren Schwächen.
Wichtig bleibt, dass eine Entlastung nicht mit dem Verzicht auf wirksame Risikokontrolle verwechselt wird.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob die BaFin weniger Vorgaben macht, sondern ob sie Risiken frühzeitig erkennt und ihre Maßnahmen nachvollziehbar daran ausrichtet.
Für Bankvorstände gilt weiterhin: Eigenverantwortung, eine sorgfältige Kapitalplanung und die Dokumentation wesentlicher Geschäftsentscheidungen bleiben unverzichtbar.
Redaktionelles Fazit von diebewertung.de
Die neue Eigenmittelmethodik der BaFin ist mehr als eine technische Anpassung bankaufsichtlicher Berechnungsverfahren. Sie verändert den Rahmen, in dem Kreditinstitute ihre Kapitalplanung betreiben und zukünftige Geschäftsentscheidungen vorbereiten.
Nach den am 24. September 2026 veröffentlichten Stresstestergebnissen sollen künftig rund 40 Prozent weniger Institute eine zusätzliche Eigenmittelempfehlung erhalten.
Für solide Banken eröffnet dies potenziell mehr planerischen Spielraum. Für Institute mit erhöhten Risiken bleibt die Aufsicht dagegen besonders aufmerksam.
Ob sich die Entlastung tatsächlich in einer stärkeren Kreditvergabe oder verbesserten Finanzierungsbedingungen niederschlägt, ist offen.
Fest steht: Weniger aufsichtliche Eigenmittelempfehlungen bedeuten nicht weniger Verantwortung für die Geschäftsleitungen.
Kommentar hinterlassen