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Weniger Insolvenzen

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Im ersten Quartal 2017 meldeten die deutschen Amtsgerichte 5 177 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 4,3 % weniger als im ersten Quartal 2016. Damit setzte sich der Trend abnehmender Unternehmensinsolvenzen im ersten Quartal 2017 fort. Zuletzt hatte es im ersten Quartal 2010 einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen gegeben (+ 6,7 % gegenüber dem ersten Quartal 2009). Seitdem war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen stets niedriger als in den entsprechenden Vorjahresquartalen. 

Im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) gab es im ersten Quartal 2017 mit 940 Fällen die meisten Unternehmensinsolvenzen. 855 Insolvenzanträge stellten Unternehmen des Baugewerbes. Im Gastgewerbe wurden 551 und im Wirtschaftsbereich Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 547 Insolvenzanträge gemeldet.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen beliefen sich nach Angaben der Amtsgerichte im ersten Quartal 2017 auf rund 5,1 Milliarden Euro. Im ersten Quartal 2016 hatten sie bei knapp 4,7 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass die Gerichte im ersten Quartal 2017 mehr Insolvenzen von wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen registrierten als im ersten Quartal 2016.

Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 24 359 übrige Schuldner im ersten Quartal 2017 Insolvenz an (– 2,9 % gegenüber dem Vorjahresquartal). Darunter waren 18 135 Insolvenzanträge von Verbrauchern und 5 252 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen, die ein Regel- beziehungsweise ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen.

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