Warnung: tradestatisticsview.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website und warnt vor einem Identitätsdiebstahl

Published On: Donnerstag, 09.11.2023By Tags:

tradestatisticsview.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website und warnt vor einem Identitätsdiebstahl

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website tradestatisticsview.com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.

Der angeblich in London, Vereinigtes Königreich, geschäftsansässige Betreiber tritt auf der Website überwiegend unter dem Namen Tradestatisticsview auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Vereinzelt bezeichnet sich der Betreiber jedoch auch als Bitcer, ebenfalls ohne Angabe einer Rechtsform. In diesem Zusammenhang wird zudem auf eine Registrierung im britischen Unternehmensregister (Companies House) zugunsten der Gesellschaft ELITEBITXCHANGE verwiesen. Die entsprechende Verlinkung führt zu einer Veröffentlichung im Companies House betreffs der bereits im September 2021 aufgelösten Gesellschaft Bitcer Limited.

Wie der Aufsicht darüber hinaus bekannt geworden ist, stellen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Website tradestatisticsview.com gegenüber Kundinnen und Kunden mit dem Namen Marc Friedrich vor. Dabei verwenden sie widerrechtlich die Identität von Marc Friedrich, der im Internet mit seiner eigenen Website auftritt, indem sie Portrait-Fotos von ihm kopieren. Die BaFin betont, dass Marc Friedrich in keinerlei Geschäftsbeziehung zu dem Betreiber der Website tradestatisticsview.com steht. Es liegt ein Identitätsdiebstahl zulasten von Marc Friedrich durch unbekannte Täter vor.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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