Allgemeines

Warnung: BitQT

knerri61 (CC0), Pixabay
Teilen

BitQT

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 06.08.2020 teilt die FMA daher mit, dass

BitQT

Web: https://bit-qt.com/

E-Mail: info@bit-qt.com (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung (§ 1 Abs 1 Z 1 BWG erster Fall) nicht gestattet.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Trump greift CNN-Reporterin wegen Frage zu Epstein-Dateien an

 Erneut hat Donald Trump mit scharfen Worten gegenüber einer Journalistin für Aufsehen...

Allgemeines

Kein Anspruch auf Einladung zur Münchner Sicherheitskonferenz – Gericht weist Klage einer Bundestagsfraktion ab

Eine Bundestagsfraktion ist mit ihrer Klage gegen die Ausrichterin der Münchner Sicherheitskonferenz...

Allgemeines

AfD Misstrauensvotum gegen Mario Voigt gescheitert

Das von der AfD angestrebte Misstrauensvotum gegen Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt ist...