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Warnhinweis der Finanzmarktaufsicht Österreich

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Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass gemäß § 31 Abs. 4 iVm § 50 Abs. 2 Z 5 Alternative InvestmentfondsManager-Gesetz – AIFMG,  BGBl I Nr 135/2013, idgF, der weitere Vertrieb von Anteilen des ausländischen EU-AIF „Mirova CORE Infrastructure Fund SCS SICAV-SIF“, welcher vom französischen AIFM „Mirova“ verwaltet wird, in Österreich per 12.06.2017 untersagt wurde.

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