W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS „Asian Island“-keine gute Bilanz für die Anleger

W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS „Asian Island“

Emden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 10.048.455,75 11.347.829,30
I. Sachanlagen 10.047.585,00 11.346.958,55
II. Finanzanlagen 870,75 870,75
B. Umlaufvermögen 573.076,62 751.009,54
I. Vorräte 84.716,96 75.293,43
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 456.144,20 466.855,36
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 32.215,46 208.860,75
C. Rechnungsabgrenzungsposten 48.927,51 21.911,29
D. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 746.298,85 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 11.416.758,73 12.120.750,13

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 0,00 1.134.970,40
B. Rückstellungen 280.251,00 774.066,00
C. Verbindlichkeiten 11.133.330,07 10.211.713,73
D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.177,66 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 11.416.758,73 12.120.750,13

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 der W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS „Asian Island“, Emden, wird nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB und des Gesellschaftsvertrages erstellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Ka-pitalgesellschaft & Co. gemäß § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264a Abs. 1 HGB auf.

Von den Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung wird Gebrauch gemacht. Größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, werden bei der Offenlegung nachgeholt.

Von der Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft abgesehen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewandt (Stetigkeitsgebot).

Trotz bestehender bilanzieller Überschuldung wird zu Fortführungswerten bilanziert, da die Geschäftsführung davon ausgeht, dass die Gesellschaft in der Lage ist, ihren finanziellen Verpflichtungen im Jahr 2015 nachzukommen (positive Fortbestehensprognose).

Das Anlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden linear abgeschrieben.

Der Wert des Schiffsvermögens wird anhand seines langfristigen Ertragswerts (long term asset value – LTAV) beurteilt. Der LTAV basiert auf einer Prognoserechnung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Schiffes.

Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bilanziert.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgt gemäß § 256a HGB bei den kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten (Restlaufzeit bis zu einem Jahr) mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden die Forderungen mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. mit dem höheren Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag sowie die Verbindlichkeiten mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Liegt der Kurs der Fremdwährungsverbindlichkeit am Abschlussstichtag unter dem Kurs am vorangegangenen Abschlussstichtag, jedoch über dem Kurs am Entstehungstag, so wird der Stichtagskurs angesetzt.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Gesellschaft hat gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB im Rahmen der Offenlegung von der größenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht und lediglich eine verkürzte Bilanz aufgestellt.

Anlagevermögen

Auf die Aufstellung eines Anlagegitters (§ 268 Abs. 2 HGB) wird gemäß § 274 a Nr. 1 HGB verzichtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten mit EUR 445.385,51 (Vorjahr: EUR 415.767,34) solche gegen Gesellschafter. Diese resultieren ausschließlich aus sonstigen Vermögensgegenständen.

Eigenkapital

Der Posten setzt sich wie folgt zusammen:

2014
EUR
2013
EUR
I. Kapitalanteile von Kommanditisten 1.160.000,00 1.160.000,00
II. Kapitalrücklage 2.411.593,65 2.411.594,14
III. Verlustvortrag -2.436.623,74 -2.840.446,87
III. Jahresfehlbetrag/ -überschuss -1.881.268,76 403.823,13
IV. Nicht durch Vermögenseinlagen
gedeckter Verlustanteil der
Kommanditisten
746.298,85 0,00
Summe 0,00 1.134.970,40

Das Kapital beträgt EUR 3.800.000,00 (Vorjahr: EUR 3.800.000,00), wobei EUR 1.160.000,00 (Vorjahr: EUR 1.160.000,00) als Hafteinlage in das Handelsregister eingetragen sind und EUR 2.640.000,00 (Vorjahr: EUR 2.640.000,00) in eine Kapitalrücklage eingestellt wurden. Zum Einzahlungsstichtag war das Kapital vollständig eingezahlt.

Auf die Gesellschafter entfallen bis zum Abschlussstichtag Entnahmen (direkt zuzu-rechnende Auszahlungen und Steuergutschriften) in Höhe von insgesamt EUR 228.406,35 (Vorjahr: EUR 228.405,86); in diesem Zusammenhang verweisen wir auf § 172 Abs. 4 HGB.

Rückstellungen

Bezüglich der Erläuterung zu den sonstigen Rückstellungen gemäß § 285 Nr. 12 HGB wird von der Erleichterung des § 288 Abs. 1 HGB bei der Offenlegung Gebrauch gemacht.

Verbindlichkeiten

Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar; die Vorjahreswerte sind in Klammern aufgeführt:

Gesamt unter 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Verbindlichkeiten TEUR TEUR TEUR TEUR
Summe 11.133 1.557 3.831 5.745
(10.212) (1.992) (3.373) (4.847)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind u. a. durch ein Schuldversprechen von USD 23.520.000,00, zu dessen Sicherstellung wiederum am Schiff eine Schiffshypothek in gleicher Höhe nebst 15 % Zinsen p. a. zugunsten des finanzierenden Kreditinstitutes eingetragen ist, besichert.

Die Verbindlichkeiten beinhalten mit EUR 41.492,68 (Vorjahr: EUR 35.497,63) solche gegenüber Gesellschaftern. Diese resultieren ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen.

Bewertungseinheit

Die zum 31. Dezember 2013 mit einer Restvaluta von USD 12.789.500,00 bestehenden variabel verzinslichen Bankdarlehen sind in Höhe von USD 8.356.000,00 durch einen ZinssatzSwap gegen Zinsänderungsrisiken gesichert.

Die Gesellschaft bildet insoweit eine Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB (Micro Hedge). Die Regelungen zur Bildung von Bewertungseinheiten zur kompensatorischen Bewertung der Sicherungsbeziehung, wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden (Einfrierungsmethode), werden angewandt.

Sowohl die Darlehen als auch der Zinssatzswap haben identische Zinszahlungstermine. Der Zinssatzswap hat noch eine Laufzeit bis zum 30. März 2015, während die Tilgungspläne der Darlehen noch bis zum 30. September 2024 reichen.

Während aus den Darlehen variable – vom Einstandssatz der Nord/LB – (zzgl. fixer
Marge) Zinszahlungsverpflichtungen entstehen, erhält die Gesellschaft aus dem ZinssatzSwap einen dem USD-3-Monats-Libor entsprechenden variablen Betrag, der auch für die Zahlung der Gesellschaft aus den Darlehen wertbestimmend ist. Im Gegenzug zahlt die Gesellschaft aus dem Zinssatzswap einen über die Laufzeit fixen Betrag von 2,760 %.

Zusammen betrachtet weisen die Darlehen und der Zinssatzswap somit bezüglich einer Höhe von USD 12.342.400,00 mindestens für die ersten vier Jahre der Laufzeit der Dar-lehen eine fixe Verzinsung von 2,760 % zzgl. einer Marge auf. Weiterhin ist die Differenz zwischen dem Einstandssatz der Nord/LB sowie dem USD-3-Monats-Libor an Zinsen zu leisten.

Zum Abschlussstichtag hat der Zinssatzswap einen rechnerischen negativen Marktwert in Höhe von TEUR 43, der aufgrund der vorliegenden Bewertungseinheit nicht bilanziert wird.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß der größenabhängigen Erleichterung nach § 326 Abs. 1 S. 1 HGB verzichtet. Des Weiteren wird gemäß § 326 Abs. 1 S. 2 HGB auf die Angaben im Anhang, welche die Gewinn- und Verlustrechnung betreffen, verzichtet.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung erfolgt durch den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH:

Herrn Kapitän Werner Bockstiegel, Emden.

Komplementärin

Persönlich haftende Gesellschafterin der W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS „Asian Island“ ist die W. Bockstiegel Verwaltungs GmbH MS „Asian Island“, Emden, mit einem Stammkapital von EUR  25.600,00.

Beirat

Dem Beirat gehörten im Geschäftsjahr 2014 an:

Herr Ralf Kuckertz, Würzburg, – Beiratsvorsitzender –

Herr Anton Feig, Wesel, und

Herr Rolf Lotze, Mühlheim an der Ruhr.

Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB

Die Gesellschaft ist an der Asian Island Shipping Company Limited, St. John’s/Antigua und Barbuda, zu 100 % beteiligt. Die Beteiligung wurde mit den Anschaffungskosten in Höhe von EUR 870,75 (USD 1.150,00) unter den Finanzanlagen aktiviert. Auf die Angabe des Eigenkapitals und des letzten Jahresergebnisses wird unter Verweis auf § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB verzichtet.

Emden, den 8. Februar 2016

gez.
Kapitän Werner Bockstiegel

Geschäftsführer

FESTSTELLUNG JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss wurde bislang noch nicht von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

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