Vorsicht! GNIW Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft mbH Webseite: gniw.de

Nachdem wir in den letzten Monaten immer wieder Beiträge zum Unternehmen hausanker.de veröffentlicht haben, erreichen uns natürlich auch Nachfragen zu ähnlichen Unternehmen, wie auch zu dem in der Überschrift genannten Unternehmen.

Das Unternehmen wirbt wie folgt auf seiner Webseite:

So funktioniert die GNIW

Sie besitzen ein Haus oder eine Wohnung?

Verkaufen Sie Ihr Eigentum, erhalten Sie sofort den vollen Verkaufspreis und bewohnen Sie Ihr Eigenheim lebenslang – bzw. so lange Sie wollen – weiter. Ihnen entstehen im gesamten Prozess keinerlei Kosten. Die GNIW übernimmt alle Kosten.

 

Kontakt

Treten Sie unverbindlich mit uns in Kontakt und übermitteln Sie uns Details zu Ihrer Immobilie, damit wir Ihnen ein kostenloses Kauf- und Mietangebot zur ersten Orientierung unterbieten können.

 

Kaufangebot

Wenn Ihnen unser vorläufiges Kauf- und Mietangebot zusagt, dann vereinbaren Sie einfach einen Ortstermin mit einem unserer Kollegen zum Kennenlernen und zur Besichtigung Ihrer Immobilie. Dadurch können wir Ihnen ein konkretes und verbindliches Kauf- und Mietangebot unterbreiten, welches zu Ihrer Lebenssituation passt. Außerdem beantwortet unser Experte Ihnen alle offenen Fragen und bespricht persönlich Ihre individuellen Wünsche, wie z.B. eine kurze Mietdauer oder die Durchführung von anstehenden Instandhaltungsmaßnahmen.

 

Verkauf + Miete

Sie verkaufen Ihre Immobilie als Rückmietverkauf und erhalten umgehend den kompletten vereinbarten Kaufpreis. Zeitgleich erhalten Sie ein Mietrecht auf Lebenszeit – bzw. bis zu dem Zeitpunkt, wann Sie ausziehen wollen. Dadurch erhalten Sie die komplette Flexibilität. Mieterhöhungen sind langfristig ausgeschlossen. Zudem übernimmt die GNIW sämtliche Instandhaltungsarbeiten. Sie erhalten also ein abgesichertes Rundum-sorglos-Paket.

Zitat Ende

Das Geschäftsmodell unterscheidet sich natürlich vom Geschäftsmodell von hausanker.de. Hier verkaufen Sie ihr Haus an das Unternehmen, bekommen aber ein Recht auf Rückvermietung, was dann wiederum bedeuten würde, dass sie ab sofort für Ihr Eigentum dann Miete zahlen müssten. Ob Sie dann auch ein lebenslanges Wohnrecht, welches im Grundbuch eingetragen wird, bekommen, wissen wir nicht.

Auch hier gilt ganz klar wieder, solche Geschäfte immer unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes machen, damit es kein „böses Erwachen“ gibt. Schauen Sie sich auch die Mietbelastung an, ob die mit ihrem Einkommen tragbar ist, o h n e dass Sie sich einschränken müssen. Nicht, dass Sie dann den erhaltenen Kaufpreis als Miete wieder zurückbezahlen. Der Käufer bedient damit möglicherweise seinen Kredit für den Kaufpreis.

One Comment

  1. Aladin, der ohne Räuber Sonntag, 27.11.2022 at 16:51 - Reply

    Die Vorsicht ist schon geboten. Allerdings bezahlt man bei der GNIW nur Nettokaltmiete.

    Beabsichtigt man in absehbarer Zeit (max. 4 Jahre) die verkaufte Immobilie zu verlassen, rechnet es sich allerdings. Im ersten Jahr trägt sich die Miete schon dadurch, dass man als Verkäufer keinen Makler beauftragen muss und somit die Courtage spart.

    Beim finalen Verkauf und einer Rückmietung für lediglich 2 Jahre rechnet es sich auf alle Fälle. Allerdings ist mit 4 Jahren Rückmietzeit das Ende der Fahnenstange erreicht, dann man sonst effektiv draufzahlt.

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