Das Amtsgericht Potsdam hat am 14. Februar 2025 ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der NETFOX AG mit Sitz in Kleinmachnow angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Björn-Till Till aus Berlin bestellt. 6.50 IN 18/25
🔹 Verfügungen über das Vermögen der NETFOX AG sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters zulässig.
🔹 Schuldner der NETFOX AG dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten.
🔹 Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen sind – mit Ausnahme von unbeweglichem Vermögen – ausgesetzt.
🔹 Gläubiger dürfen bewegliche Sicherheiten und abgetretene Forderungen nicht ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters verwerten.
📌 Sicherung des Vermögens der NETFOX AG zur Wahrung der Insolvenzmasse
📌 Prüfung der wirtschaftlichen Lage und der Fortführungsmöglichkeiten des Unternehmens
📌 Eröffnung eines Sonderkontos zur Verwaltung der Insolvenzgelder
📌 Einsicht in die Geschäftsunterlagen und Überprüfung der finanziellen Situation
Das Gericht beauftragte den Insolvenzverwalter außerdem damit, festzustellen, ob ein Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren vorliegt und ob die Kosten des Verfahrens durch das Vermögen der NETFOX AG gedeckt werden können.
Das Verfahren wird nun weitergeführt, bis über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
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