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Vorläufiges Insolvenzverfahren über die HOCHTEMPERATUR-KERNKRAFTWERK GmbH eingeleitet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Dortmund hat mit Beschluss vom 23. September 2025 (Az.: 260 IN 118/25) das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister Hamm (HRB 173) eingetragenen HOCHTEMPERATUR-KERNKRAFTWERK Gesellschaft mit beschränkter Haftung (HKG) – Gemeinsames Europäisches Unternehmen mit Sitz in Hamm eingeleitet.

Die Gesellschaft ist unter der Anschrift Siegenbeckstraße 10, 59071 Hamm registriert und wird vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Volker Dannert, Otger Wewers und Dr. Sven Weichert.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. David Bunzel, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund, bestellt.

Anordnungen des Gerichts

  • Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

  • Drittschuldnern ist es untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Sie dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen.

  • Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft sind untersagt; bereits laufende Verfahren wurden vorläufig eingestellt – ausgenommen hiervon sind Maßnahmen in Bezug auf unbewegliche Gegenstände.

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