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Vorläufiges Insolvenzverfahren für die Nobiskrug Rohrbau GmbH eingeleitet

viarami (CC0), Pixabay
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Am 17. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Neumünster die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Nobiskrug Rohrbau GmbH angeordnet (Aktenzeichen: 92 IN 10060/24).

Informationen zum Unternehmen

  • Schuldnerin: Nobiskrug Rohrbau GmbH
  • Sitz: Kieler Straße 53, 24768 Rendsburg
  • Geschäftsführer: Dirk Mennewisch
  • Registergericht: Amtsgericht Kiel, HRB 23383

Gerichtliche Anordnung

Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen hat das Amtsgericht folgende Maßnahmen ergriffen:

  1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Rechtsanwalt Hendrik Gittermann
    • Kanzleiadresse: Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
    • Telefon: 040 4320800
    • Telefax: 040 432080400
  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin:
    • Verfügungen der Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO).
    • Dies betrifft ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsmittelbelehrung

Die Schuldnerin hat die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einzulegen:

  • Frist: Innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.
  • Einreichung der Beschwerde:
    • Schriftlich beim Amtsgericht Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster.
    • Alternativ kann die Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass die Beschwerde fristgerecht beim Amtsgericht Neumünster eingeht.

Die Beschwerde muss die angefochtene Entscheidung benennen und von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein.

Handlungsempfehlungen für Gläubiger und Geschäftspartner

  • Beachtung der Anordnung: Zahlungen und Leistungen an die Nobiskrug Rohrbau GmbH dürfen nur noch unter Berücksichtigung der Anweisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
  • Kontaktaufnahme: Bei Fragen oder zur Klärung bestehender Forderungen sollten Gläubiger und Geschäftspartner direkt den vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hendrik Gittermann kontaktieren.

Einsicht in den Beschluss

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neumünster eingesehen werden.

Fazit:
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Schuldnervermögens eingeleitet. Gläubiger und Beteiligte sind angehalten, die Weisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu beachten und weitere Entwicklungen sorgfältig zu verfolgen.

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