Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1423/26
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Building 3D e.V., Schillerstraße 5, 04109 Leipzig, eingetragen beim Amtsgericht Leipzig unter VR 6849, hat das Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht – mit Beschluss vom 28. August 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Der Verein wird vertreten durch die Vorstandsmitglieder:
- Ines Dani, Vorstandsvorsitzende
- Alexander Hoffmann, Vorstandsvorsitzender
- Andreas Kirste, Vorstand
- Ruben Strahl, Vorstand
- Uwe Brick, Vorstand
Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde am 28. August 2026 um 14:25 Uhr angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt
Uferstraße 19
04105 Leipzig
bestellt.
Mit der gerichtlichen Anordnung unterliegen Verfügungen des Building 3D e.V. über Gegenstände seines Vermögens einem allgemeinen Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO. Verfügungen sind damit grundsätzlich nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zu den Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters gehört insbesondere, die Unternehmens- beziehungsweise Geschäftsführung zu überwachen und das vorhandene Vermögen im Interesse der Gläubiger zu sichern und zu erhalten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist unter anderem berechtigt, vollstreckungsbefangenes Vermögen in Besitz zu nehmen und Forderungen, einschließlich vorhandener Bankguthaben, auf ein für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben hiervon unberührt.
Drittschuldner dürfen Leistungen grundsätzlich nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbringen, sofern dieser einer Zahlung an den Schuldner nicht ausdrücklich zustimmt.
Darüber hinaus ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, die Geschäftsräume des Vereins zu betreten, dort erforderliche Nachforschungen vorzunehmen sowie Auskünfte aus behördlichen Registern und bei Dritten einzuholen. Dies betrifft insbesondere Banken und Kreditinstitute, Sparkassen, Finanz- und Sozialbehörden, Sozialversicherungsträger sowie Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Der Building 3D e.V. ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftsunterlagen zu gewähren und sämtliche für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Bereits eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Verein werden einstweilen eingestellt, soweit davon keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind unter den gleichen Voraussetzungen untersagt. Ausgenommen hiervon sind Verfahren zur Abgabe beziehungsweise Erteilung der Vermögensauskunft.
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig ist die sofortige Beschwerde zulässig. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über Verkündung, Zustellung beziehungsweise öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung.
Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens: 405 IN 1423/26
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