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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Cleantech Infrastruktur GmbH angeordnet – Verbindungen zum Thomas-Lloyd-Umfeld

geralt (CC0), Pixabay
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Über das Vermögen der Cleantech Infrastruktur GmbH, Nordholter Straße 1 in 49838 Langen, ist am 20. Februar 2026 um 08:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Dies geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Lingen (Ems) hervor (Az. 18 IN 98/25).

Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 210474 eingetragen. Geschäftsführer ist Matthias Klein.

Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen von der Kanzlei Brinkmann & Partner (B&P), Münster, bestellt.

Das Gericht hat angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Schuldner der Gesellschaft wurden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Gegen die Entscheidung ist binnen zwei Wochen die sofortige Beschwerde möglich.

Einordnung: Relevanz für Anleger

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird das Vermögen des Unternehmens gesichert. Ziel ist es, eine Verschlechterung der Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu verhindern.

Für Geschäftspartner und mögliche Anleger bedeutet dies:

  • Neue Verpflichtungen der Gesellschaft sind nur eingeschränkt wirksam.
  • Zahlungen sollten ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung erfolgen.
  • Bestehende Forderungen sind im weiteren Verlauf des Verfahrens anzumelden.

Bezug zum Umfeld von Thomas Lloyd

Besondere Aufmerksamkeit erhält der Vorgang vor dem Hintergrund, dass die Cleantech Infrastruktur GmbH in geschäftlichen Zusammenhängen mit Projekten steht, die dem Thomas-Lloyd-Umfeld zugeordnet werden.

Thomas Lloyd ist seit Jahren im Bereich Infrastruktur- und Cleantech-Investments aktiv. In der Vergangenheit waren verschiedene Gesellschaften mit ähnlicher thematischer Ausrichtung – insbesondere im Bereich erneuerbare Energien und nachhaltige Infrastruktur – Gegenstand kritischer Berichterstattung und juristischer Auseinandersetzungen.

Ob und in welchem Umfang direkte wirtschaftliche Verflechtungen zwischen der Cleantech Infrastruktur GmbH und anderen Gesellschaften aus dem Thomas-Lloyd-Umfeld bestehen, wird im Rahmen der weiteren insolvenzrechtlichen Prüfung zu klären sein. Für Anleger oder Geschäftspartner solcher Strukturen ist die Entwicklung jedoch von erheblicher Bedeutung.

Weitere Entwicklung abwarten

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch keine endgültige Insolvenzeröffnung. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und ob ausreichend Masse vorhanden ist.

Betroffene sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und – sofern wirtschaftliche Interessen berührt sind – rechtzeitig fachkundigen Rat einholen.

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