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Vorfälligkeitsentschädigung

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Kündigen Verbraucher vorzeitig einen Immobilienkredit, verlangen Banken zumeist eine Vorfällig­keitsent­schädigung. Die ist gemessen an der Rechtsprechung des Bundes­gerichts­hofs (BGH) aber oft zu hoch. Wir haben ein Computer­programm entwickelt und überprüfen für Sie, ob die Bank richtig gerechnet hat. In drei von zehn Fällen ergeben sich Differenzen, die Sie dann nicht zahlen müssen. So forderte die Sparkasse Köln von einem Kunden 27.806 Euro bei einer Restschuld von 214.381 Euro und einer Zinsbindung bis April 2019. Wir errechneten 23.890 Euro. Die Differenz von 3.916 Euro hat der Kunde dadurch gespart. Im Durchschnitt lagen die Differenzen in jüngster Zeit bei 500 bis 1.000 Euro, in extremen Fällen auch schon bei 5.000 bis 10.000 Euro. Nutzen Sie unser Angebot, damit Sie Ihr gutes Recht durchsetzen und Ihr gutes Geld sparen.

Rechenservice Vorfällig­keits­ent­schädigung

Mit unserem Rechenservice Vorfällig­keitsent­schädigung erhalten Sie die Computer­berechnung sowie einen Beratungsbrief, mit dem Sie Ihren Anspruch gegenüber der Bank geltend machen können. Das Entgelt für unseren Service beträgt 70 Euro pro Kredit. Wenn Sie unseren Service nutzen möchten, senden Sie uns bitte, am besten mit diesem Musterschreiben folgende Unterlagen

•Kopie des Darlehensvertrages
•Ablösezeitpunkt (genaues Datum)
•Restschuld zum Ablösezeitpunkt
•Berechnung oder Forderung der Bank
•Scheck oder formlose Einzugsermächtigung über 70 Euro pro Kredit.

Die Bearbeitungszeit beträgt zurzeit maximal zwei Wochen.

Nochmalige Prüfung kann sich lohnen

Wenn wir bereits zu einem früheren Zeitpunkt für Sie die Entschädigung berechnet haben, kann sich eine neue Berechnung lohnen. Eventuell können Rückforderungen gegen das Geldinstitut geltend gemacht werden, weil der BGH inzwischen die Position der Kunden verbessert hat. Nach unserer Einschätzung gilt das vor allem für Ablösungen, die in den letzten drei Jahren stattgefunden haben.

Quelle:VBZ Hamburg

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