VIVAT Exclusive GmbH-bilanziell überschuldet – keine gute Entwicklung

Man schaut sich manches Unternehmen dann von der Entwicklung auch einmal an. Das haben wir auch hier getan.

Die letze im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz zeigt nun aber einen dramatischen Anstieg des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages des Unternehmens. In 2017 betrug dieser Wert noch 446.712,87 jetzt in der 2018 Bilanz sehen wir da einen Wert von 1.405.132,32. Das sehen wir grundsätzlich dann als nicht sonderlich gute Entwicklung an.

Korrekt finden wir dann in solch einer angespannten Situation, dass sich die Geschäftsführer zumindest nur kleine Gehälter bezahlen. Das kennen wir auch anders.

VIVAT Exclusive GmbH

Kempten (Allgäu)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2018

AKTIVSEITE

31.12.2018 31.12.2017
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.000,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.200.000,00 0,00
3. Beteiligungen 10.000,00 0,00
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 50.000,00 0,00
5. sonstige Ausleihungen 487.242,87 2.748.242,87 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 58.082,18 0,00
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 857,53 0,00
3. sonstige Vermögensgegenstände 218.164,48 277.104,19 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 319.124,60 1.829.803,23
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.405.132,32 446.712,87
4.749.603,98 2.276.516,10

PASSIVSEITE

31.12.2018 31.12.2017
Euro Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 1.430.132,32- 471.712,87-
nicht gedeckter Fehlbetrag 1.405.132,32 446.712,87
buchmäßiges Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen
sonstige Rückstellungen 31.030,62 13.600,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 4.470,03
2. sonstige Verbindlichkeiten 4.718.573,36 4.718.573,36 2.258.446,07
4.749.603,98 2.276.516,10

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2018

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro
1. sonstige betriebliche Erträge 61,80 61.304,26
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 20.000,00 24.000,00
3. sonstige betriebliche Aufwendungen 637.969,55 465.683,72
4. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 77.104,19 0,00
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 377.615,89 30.511,94
6. Ergebnis nach Steuern 958.419,45- 458.891,40-
7. Jahresfehlbetrag 958.419,45 458.891,40
8. Vortrag auf neue Rechnung 471.712,87- 12.821,47-
9. Bilanzverlust 1.430.132,32 471.712,87

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Firma: VIVAT Exclusive GmbH
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz: Kempten
Anschrift: Bodmannstraße 22
87439 Kempten
Eintragung ins Handelsregister: Kempten, HRB 13220
Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember
Gegenstand des Unternehmens: Die Gründung, Verwaltung, Beteiligung an Tochtergesellschaften und Dritt-Unternehmen des Handels und der Industrie; Übernahme von Beratungs-, Vertretungs- und Organisationsaufgaben im eigenen Interesse; An- und Verkauf von Gold als Sachwert und die Verwaltung von eigenen Vermögenswerten aller Art; alle mit dem vorstehenden Gesellschaftszweck direkt oder indirekt verbundenen Geschäfte und Aktivitäten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Nachrangdarlehen sowie Vermögensanlagen zu emittieren. Die Gesellschaft tätigt keine Geschäfte, die der Erlaubnis nach § 32 KWG bedürfen.
Gesellschafter: Herr Waldemar Hartung
Geschäftsführung/Vertretung: Herr Anatoli Kary, einzelvertretungsberechtigt nach § 181 BGB (ausgeschieden am 13. Juli 2018)
Herr Waldemar Hartung, einzelvertretungsberechtigt nach § 181 BGB

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften des Ersten Unterabschnitt des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des § 24 Vermögensanlagengesetz, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft wurde mit Eintragung im Handelsregister vom 25. Februar 2016 gegründet. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Bilanz wurde gemäß § 266 Abs. 1 und 2 HGB i. V. m. § 268 Abs. 1, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen für die Einordnung in die Größenklasse der kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den Aufstellungserleichterungen, unter Beachtung § 24 Abs. 1 Vermögensanlagegesetz (Ausschluss), für kleine Kapitalgesellschaften wurde teilweise Gebrauch gemacht.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten (gemäß § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen werden mit Anschaffungskosten, bei voraussichtlicher dauernder Wertminderung abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen, bilanziert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Nennwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken, die zu einem niedrigeren Wert führen würden, lagen nicht vor. Wertberichtigungen wurden daher nicht vorgenommen.

Die liquiden Mittel wurden ebenfalls zu Nennwerten angesetzt. Liquide Mittel die in Schweizer Franken (CHF) gehalten werden, wurden zum Abschlussstichtag am 31. Dezember 2018 in Euro mit einem Kurs von 1 Euro zu 1,1293 CHF bewertet und ausgewiesen.

Forderungen die auf Schweizer Franken (CHF) lauten, wurden zum Abschlussstichtag am 31. Dezember 2018 in Euro mit einem Kurs von 1 Euro zu 1,1293 CHF bewertet und ausgewiesen.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

IV. Angaben zu Posten der Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 277.104,19 Euro besitzen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

2. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 Euro und ist voll eingezahlt.

Im Bilanzverlust in Höhe von 1.430.132,32 Euro ist der Verlustvortrag des Vorjahres in Höhe von 471.712,87 Euro enthalten.

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt 1.405.132,32 Euro.

Das Aktivvermögen bietet keine ausreichenden stillen Reserven, um die Überschuldung zu beseitigen. Aufgrund der Anlagebedingungen der qualifizierten Nachrangdarlehen sind diese mit einem qualifizierten Nachrang versehen. Damit sind diese Verbindlichkeiten bei der Erstellung eines Überschuldungsstatus nicht zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde wurde der Jahresabschluss gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern) aufgestellt.

3. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Kosten für die Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses (2017 und 2018) und die Erstellung der Steuererklärungen (2017 und 2018) in Höhe von 25.530,62 Euro (Vorjahr: 8.100,00 Euro), und Rückstellungen für Aufbewahrungspflicht (abgezinst für 10 Jahre) in Höhe von 5.500,00 Euro (Vorjahr: 5.500,00 Euro).

4. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:

Verbindlichkeit Gesamtbetrag Restlaufzeit bis ein Jahr Restlaufzeit über ein Jahr Restlaufzeit über fünf Jahre
in Euro in Euro in Euro in Euro
aus Lieferung und Leistung 0,00 0,00 0,00 0,00
Vorjahr 4.470,03 4.470,03 0,00 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 59.797,72 59.797,72 0,00 0,00
Vorjahr 65,00 65,00 0,00 0,00
Steuerverbindlichkeiten 76.010,06 76.010,06 0,00 0,00
Vorjahr 0,00 0,00 0,00 0,00
nachrangige Zinsverbindlichkeiten 93.436,63 93.436,63 0,00 0,00
Vorjahr 29.974,23 29.974,23 0,00 0,00
Nachrangdarlehen 4.489.328,95 0,00 4.489.328,95 0,00
Vorjahr 2.228.406,84 0,00 2.228.406,84 0,00
Summe 4.718.573,36 229.244,41 4.489.328,95 0,00
Summe Vorjahr 2.262.916,10 34.509,26 2.228.406,84 0,00

Sicherungsrechte an den ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen nicht.

V. Angaben zu Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In den Erträgen sind Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von 61,80 Euro (Vorjahr 61.304,26 Euro) erhalten. Diesen Erträgen stehen 48.970,47 Euro (Vorjahr 27.768,62 Euro) Aufwendungen aus Währungsumrechnung gegenüber.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 637.989,55 Euro sind 513.904,58 Euro Provisionen, jeweils 11.991,80 Euro Marketing- und Konzeptionsgebühren (provisionsähnliche Gebühren) und 23.983,61 Euro Verwaltungsgebühren (provisionsähnliche Gebühren) und ähnliche Vergütungen enthalten.

Bei den Zinsaufwendungen werden die das Geschäftsjahr betreffenden Zinsen für die Nachrangdarlehen in Höhe von 377.615,89 Euro (Vorjahr 30.511,94 Euro) ausgewiesen.

VI. Einschätzung zur Fähigkeit der VIVAT Exclusive GmbH zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von 1.405.132,32 Euro (Vorjahr 446.712,87 Euro) beruht im Wesentlichen aus den Gründungs-, Anfangs- und Finanzierungskosten der Gesellschaft. Die Anfangskosten stehen unmittelbar mit dem öffentlichen Angebot der Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz in Verbindung. Wirtschaftlich stellen sich diese Kosten wie Werbe-, Provisions-, Vertriebs-, Konzeptions- und Prospektkosten genauso wie die Zinsaufwendungen auf die Nachrangdarlehen als planmäßige Finanzierungskosten der Gesellschaft dar.

Die Gesellschaft liegt innerhalb der geplanten Unternehmensführung.

Der Unternehmensplan teilt sich in drei Phasen: die Kapitaleinwerbungsphase, die Investitionsphase und die Ertragsrealisationsphase. Für die drei Phasen wird planmäßig die Liquidität sichergestellt. Eine tatsächliche Überschuldung liegt durch den qualifizierten Nachrang des Nachrangdarlehens nicht vor.

Aufgrund der Tatsache, dass keine tatsächliche Überschuldung und ausreichend Liquidität vorliegt und das die derzeitige und geplante Ertragssituation im Unternehmensplan liegt, sieht der Geschäftsführer die Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit als positiv und als gegeben an. Die positive Fortführungsprognose ergibt sich aus dem Unternehmensplan der Gesellschaft.

VII. Nachtragsberichtsangaben gem. § 285 Nr. 33 HGB

Nach Beendigung des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

VIII. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Haftungsverhältnisse bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.

Unternehmensführung

Im Geschäftsjahr 2018 wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn Waldemar Hartung vom 1. Januar bis 31. Dezember und Herrn Anatoli Kary vom 1. Januar bis 13. Juli geführt.

Die Geschäftsführervergütung betrug insgesamt für die Geschäftsführung in Summe 20.000,00 Euro (Vorjahr 24.000,00 Euro).

 

Kempten, 28. Juni 2019

gez. Waldemar Hartung, Geschäftsführer

ANLAGENSPIEGEL ZUM 31. Dezember 2018

Anschaffungskosten/Herstellungskosten
01.01.2018 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2018 Kumulierte Abschreibungen
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 2.200.000,00 0,00 0,00 2.200.000,00 0,00
3. Beteiligungen 0,00 10.000,00 0,00 0,00 10.000,00 0,00
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 50.000,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00
5. sonstige Ausleihungen 0,00 487.242,87 0,00 0,00 487.242,87 0,00
Summe Finanzanlagen 0,00 2.748.242,87 0,00 0,00 2.748.242,87 0,00
Summe Anlagevermögen 0,00 2.748.242,87 0,00 0,00 2.748.242,87 0,00
Buchwerte
31.12.2018 31.12.2017 Abschreibungen Zuschreibungen
Euro Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.000,00 0,00 0,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.200.000,00 0,00 0,00 0,00
3. Beteiligungen 10.000,00 0,00 0,00 0,00
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 50.000,00 0,00 0,00 0,00
5. sonstige Ausleihungen 487.242,87 0,00 0,00 0,00
Summe Finanzanlagen 2.748.242,87 0,00 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 2.748.242,87 0,00 0,00 0,00

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018

Grundlagen des Unternehmens

Die Gesellschaft ist Emittentin der VIVAT Exclusive GmbH.

Die Emittentin wurde mit Eintragung im Handelsregister vom 16. Februar 2016 gegründet. Das Geschäftsjahr 2018 umfasst den Zeitraum, vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018. Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr.

Mit Verkaufsprospekt vom 9. Juni 2017 bietet die VIVAT Exclusive GmbH öffentlich Nachrangdarlehen an. Darlehensnehmerin ist die Gesellschaft, das Angebot fällt unter das Vermögensanlagengesetz.

Nach Ablauf der Gültigkeit des Verkaufsprospektes wird das öffentliche Angebot im Jahr 2018 beendet.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2018 in einem unruhigen außenwirtschaftlichen Umfeld solide gewachsen. Vor allem die staatlichen und privaten Konsumausgaben, aber auch die Bauinvestitionen, legten abermals kräftig zu. Die Erwerbstätigkeit lag auf Rekordniveau, die Arbeitslosigkeit sank weiter und die gute Entwicklung des Arbeitsmarktes ermöglichte spürbare reale Lohnanstiege. Die Lage am Investmentmarkt für Immobilien aus Deutschland hatte im Jahr 2018 ein leicht abnehmendes Transaktionsvolumen aufgrund von Produktknappheit, allerdings ist das Investoreninteresse unverändert durch eine hohe Nachfrage von privaten und institutionellen Investoren nach Kapitalanlagen. Viele Investoren haben sich auf ein langfristig niedriges Zinsniveau in Europa eingestellt und akzeptieren die gestiegenen Immobilienpreise unter den Gesichtspunkten der Wertstabilität und fehlender renditebringender Alternativen. Zugleich sorgt das niedrige Zinsniveau für günstige Finanzierungsmöglichkeiten und wirkt sich damit weiter steigernd auf die Nachfrage nach Immobilieninvestitionen aus. Insbesondere institutionelle Investoren in Deutschland bauen ihre Immobilienquote weiter aus und bestimmen die Nachfrage. Die Nachfrage liegt immer noch deutlich höher als das Angebot. Viele Bestandseigentümer entscheiden sich wegen fehlender Re-Investitionsoptionen gegen einen Verkauf. Das Angebot an Neubauinvestitionen nimmt zu, deckt aber bei weitem nicht den Bedarf. Fehlende Bauflächen, hohe bautechnische Anforderungen und langjährige Genehmigungsprozesse stehen einer schnellen Ausweitung des Wohnungsangebots entgegen. Projektentwickler weichen aufgrund der hohen Grundstückskosten vermehrt auf Entwicklungen in den Gemeinden im näheren und weiteren Umfeld der Ballungsräume aus. Hohe Mieterwartungen gehen einher mit Kaufpreisfaktoren, die für Neubau- Immobilien inzwischen deutlich über der 24-fachen Jahresmiete liegen. Eine Änderung der angespannten Marktsituation ist aufgrund des niedrigen Zinsniveaus, unzureichender Neubau-Aktivitäten und fehlender Investitionsalternativen auf Sicht nicht zu erwarten.

Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018.

Der Verkaufsprospekt für die Vermögensanlagen EXCLUSIVE und PRESTIGE wurde am 19. Juni 2017 gebilligt und anschließend veröffentlicht. Insgesamt werden 50.000.000,00 Euro Nachrangdarlehen über 2 Produkte angeboten.

Die Einzahlungen auf die Nachrangdarlehen erfolgen als Einmalzahlung.

Bis zum 31. Dezember 2018 wurden auf die eingeworbenen Nachrangdarlehen 4.489.328,95 Euro durch Anleger eingezahlt.

Investitionen

2.748.242,97 Euro investierte die Gesellschaft in 2018 in Finanzanlagen. Nachfolgend die Übersicht der Finanzanlagen:

Kommanditanteil an der Zinnowitz GmbH & Co. KG in Höhe von 1.000,00 Euro. Einziger Kommanditist, Beteiligungsquote 100 %

Ausleihungen in Gestalt von Nachrangdarlehen an die Zinnowitz GmbH & Co. KG im Nennwert von 2.200.000,00 Euro

30 % GmbH-Anteil (Beschaffungskosten 7.500,00 Euro) an der Adeon Haus GmbH

10 % GmbH-Anteil (Anschaffungskosten 2.500,00 Euro) an der LINDENKERN GmbH.

Ausleihungen in Gestalt von Nachrangdarlehen an die LINDENKERN GmbH in Höhe von 50.000,00 Euro

Ausleihungen in Gestalt von Nachrangdarlehen an die Breitenfelder Verwaltungs GmbH in Höhe von 270.000,00 Euro und die VIVAT D.E.I. GmbH & Co. KG in Höhe von 217.242,87 Euro

Ertragslage

Aus den Investitionen in Ausleihungen hat die Gesellschaft in 2018 77.104,19 Euro an Zinserträgen erzielt. Diese Erträge entsprachen nicht den Erträgen für ein volles Geschäftsjahr, da die Investitionen in 2018 erstmalig erfolgten.

Den Erträgen aus Währungsumrechnung in Höhe von 61,80 Euro standen gleichzeitig Aufwendungen aus Währungsumrechnungen in Höhe von 48.970,47 Euro gegenüber.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 958.419,45 Euro resultiert im Wesentlichen aus den Verkaufsprovisionen und provisionsähnlichen Vergütungen in Höhe von 513.904,58 Euro, den Verwaltungskosten in Höhe von 23.983,61 Euro, den Kosten für Konzeption und Marketing von jeweils 11.991,80 Euro sowie den Zinsaufwendungen, für die Nachrangdarlehen in Höhe von 377.615,89 Euro. Abschluss- und Prüfungskosten fielen in Höhe von 17.552,00 Euro an.

Die Gesellschaft hat bedingt durch die Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit und der Investitionen, verteilt im Geschäftsjahr 2018, keine Erlöse erzielt.

Finanzlage

Der Mittelzufluss des Geschäftsjahres wurde durch die Einzahlung der nachrangigen Darlehen geprägt. Es ergibt sich eine stichtagsbezogene Liquidität zum 31. Dezember 2018 in Höhe von 319.124,60 Euro (Vorjahr 1.829.803,23 Euro).

Vermögenslage

Dem Anlagevermögen in Höhe von 2.748.242,87 Euro und dem Umlaufvermögen in Höhe von 596.228,79 Euro zusammen 3.344.471,66 Euro standen am Abschlussstichtag Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 4.749.603,98 Euro gegenüber. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag der Gesellschaft betrug zum 31. Dezember 2018 1.405.192,32 Euro (Vorjahr 446.712,87 Euro). Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Dennoch liegt keine Insolvenzrechtlich relevante Überschuldung vor, da aufgrund der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse die Fortführung der VIVAT Exclusive GmbH für den Prognosezeitraum überwiegend wahrscheinlich ist. Diese Annahmen beruhen auf den Erwartungen, dass sich die Ertrags- und Finanzlage entsprechend den Prognoserechnungen entwickeln wird. 4.489.328,95 Euro der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr sind nachrangige Verbindlichkeiten. Diese Verbindlichkeiten sind mit einem qualifizierten Nachrang (Rangrücktritt) versehen.

Gesamtaussage

Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage entsprechen im Geschäftsjahr den Prognosen.

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von 1.405.132,32 Euro (Vorjahr 446.712,87 Euro) beruht im Wesentlichen aus den Gründungs-, Anfangs- und Finanzierungskosten der Gesellschaft. Die Anfangskosten stehen unmittelbar mit dem öffentlichen Angebot der Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz in Verbindung. Wirtschaftlich stellen sich diese Kosten wie Werbe-, Provisions-, Vertriebs-, Konzeptions- und Prospektkosten genauso wie die Zinsaufwendungen auf die Nachrangdarlehen als planmäßige Finanzierungskosten der Gesellschaft dar.

Die Gesellschaft liegt innerhalb der geplanten Unternehmensführung.

Der Unternehmensplan teilt sich in drei Phasen, die Kapitaleinwerbungsphase, die Investitionsphase und die Ertragsrealisationsphase. Für die drei Phasen wird planmäßig die Liquidität sichergestellt. Eine tatsächliche Überschuldung liegt durch den qualifizierten Nachrang des Nachrangdarlehens nicht vor.

Aufgrund der Tatsache, dass keine tatsächliche Überschuldung und ausreichend Liquidität vorliegt und das die derzeitige und geplante Ertragssituation im Unternehmensplan liegt, sieht der Geschäftsführer die Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit als positiv und als gegeben an. Die positive Fortführungsprognose ergibt sich aus dem Unternehmensplan der Gesellschaft.

Vergütungsbericht im Sinne des § 24 (1) VermAnlG

In ihrer Funktion als Mitglieder der Geschäftsführung standen Herrn Anatoli Kary und Herrn Waldemar Hartung, jeweils einzeln, eine Geschäftsführervergütung in Höhe von 12.000,00 Euro brutto jährlich zu. An Herrn Waldemar Hartung wurden 12.000,00 Euro, an Herrn Anatoli Kary 8.000,00 Euro Geschäftsführervergütung ausgezahlt.

Nachfolgende Übersicht zeigt die Vergütungen und die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 gezahlten Vergütungen, aufgeteilt in feste und variable gezahlte Vergütungen und die Zahl der Begünstigten. Gewinnbeteiligungen werden nicht gezahlt.

Feste Vergütung Variable Vergütung Begünstigte
Bezeichnung (Euro) (Euro) (Anzahl)
Geschäftsführervergütung 20.000,00 2
Provisionen und ähnliche Vergütungen (Grundlage Prospekt) 561.871,79 3
Zinsvergütungen (ausgezahlt) 284.179,26 143

Prognosebericht

Das Werben von Nachrangdarlehen ist beendet. Die Einzahlungen auf die geworbenen Nachrangdarlehen sind größtenteils beendet. Das zur Verfügung stehende Kapital wurde größtenteils im Jahr 2018 in Finanzanlagen investiert. Es ist geplant, dass aus diesen Investitionen in Zukunft ausreichend finanzielle Mittel erwirtschaftet werden, um die jährlichen Zinsen auf die Nachrangdarlehen auszahlen zu können, sowie am Ende der Laufzeit die Nachrangdarlehen zurückzuzahlen. Nach Beendigung der Investitionen der bisherigen Finanzanlagen ist geplant, in weitere Beteiligungen oder Immobilienprojekte zu investieren. Für zukünftige Investitionen stehen die Vertragspartner, insbesondere die Verkäufer, noch nicht fest. Damit können der dahinterstehende zeitliche und finanzielle Aufwand, sowie die wirtschaftliche Entwicklung der zukünftigen Anlageobjekte, auf der Basis der Planzahlen prognostiziert werden, sind aber nicht abschließend bestimmbar.

Chancen- und Risikobericht

Risikobericht

Branchenspezifische Risiken

Sollten sich die weltweiten Turbulenzen an den Finanzmärkten wieder verstärken, und sollte sich dadurch die Konjunktur abschwächen, kann dies die wirtschaftliche Situation unserer Kunden und die Nachfrage nach unseren Produkten negativ beeinflussen. Mögliche weitere regulatorische Maßnahmen können zu erschwerten Bedingungen führen und eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeuten. Daraus können für uns dann erhebliche Umsatz- und Ergebnisrisiken entstehen.

Weiterhin gehen die Prognosen von möglichen Investitionen aus. Bedingung ist das entsprechende Investitionsmöglichkeiten vorhanden sind. In einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld sind auch sinnvolle Investitionen schwierig.

Ertragsorientierte Risiken

Die bisherigen Investitionen erfolgten in Finanzanlagen. Der Erfolg der Finanzanlagen hängt nicht von der VIVAT Exclusive GmbH ab, sondern von dem Unternehmen, in welches investiert wurde. Der Erfolg der VIVAT Exclusive GmbH hängt also unmittelbar vom Erfolg der Zinnowitz GmbH & Co. KG, der LINDENKERN GmbH, der Adeon Haus GmbH, der Breitenfelder Verwaltungs GmbH sowie der VIVAT D.E.I. GmbH & Co. KG ab.

Da zukünftige Investitionen nicht benennbar sind, können Risiken hierzu nicht benannt werden. Das ertragsorientierte Risiko besteht insofern, keine oder nur wenige Investitionen in der Zukunft vorgenommen werden können.

Jede kommende Investition wird von uns ausführlich geprüft. Dabei wird unter anderem eine rechtliche, wirtschaftliche und technische Due Diligence durchgeführt und es werden im Bedarfsfall externe Spezialisten hinzugezogen, um Risiken hinsichtlich der Akquisitionen zu erkennen und einzuschätzen. Dennoch können wir die Möglichkeit nicht ausschließen, dass diese Ziele nicht vollständig oder nur teilweise oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erreicht werden können. Die Entwicklung ist zudem von verschiedenen Faktoren abhängig: den zu erwartenden Darlehen, den möglichen Ausgaben für Marketingmaßnahmen, den angestrebten Kosten des Integrationsprozesses. Die Integration neuer Bestände erfordert eine Reorganisation von Verwaltung, Management sowie internen Strukturen und Prozessen. Diese Faktoren können von unseren Einschätzungen abweichen und zu einem Nichterreichen der prognostizierten Ergebnisse oder zu erhöhten Risiken führen.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Aufgrund der Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation unseres Unternehmens sind Liquiditätsrisiken kurzfristig nicht erkennbar.

Zinsrisiken, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft beeinflussen könnten, bestehen aufgrund feststehender Konditionen nicht. Die Liquiditätslage ist gut.

Kosten- und Liquiditätsrisiken

Es besteht das Risiko, dass etwaige Liquiditätsreserven nicht ausreichen, um die laufenden Kosten zu decken. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, sollte es der Gesellschaft nicht wie vorgesehen gelingen, die für die Deckung ihrer jeweiligen Kosten und Verpflichtungen erforderliche Liquidität zu generieren. In diesen Fällen bestünde eine Deckungslücke, die zu zusätzlichen Kosten führen würde. Gelingt es nicht, eine etwaige Deckungslücke zu schließen, kann dies zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, zu einer vorzeitigen Verwertung der Anteile und letztlich zur Insolvenz der Emittentin führen. All dies würde sich entsprechend nachteilig auf das Ergebnis des Investments auswirken und kann zu einem Totalverlust der Vermögensanlage führen.

Risiko der Investition der Gesellschaft in andere Gesellschaften

Die von der Gesellschaft getätigten Investitionen in andere Gesellschaften sind mit erheblichen Investitionen und Risiken verbunden. Hierzu gehört die Gefahr, dass sich die Schlüsselpersonen dieser Zielgesellschaften ändern oder notwendige Geschäftsbeziehungen dieser Zielgesellschaften nicht aufrechterhalten werden. Die angestrebten Ziele, Synergieeffekte oder Kosteneinsparungen können sich eventuell nicht verwirklichen und es kann zu Unstimmigkeiten mit Partnern oder zu strategischen Fehlentwicklungen kommen. Fehleinschätzungen von Risiken und/oder Marktvoraussetzungen bzw. nicht absehbare Entwicklungen können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dieser Zielgesellschaften negativ beeinflussen. Weitere solcher Faktoren können u.a. darin bestehen, dass sich die wirtschaftliche Konzeption einer Zielgesellschaft nicht wie von dieser geplant realisieren lässt, etwa aufgrund hoher Kostenapparate, oder darin, dass falsche Anlageentscheidungen getroffen werden oder Rechtsstreitigkeiten geführt werden. Zudem können insbesondere Zahlungsstockungen, Zahlungsunfähigkeiten oder zu knappe Liquiditätsreserven, um unvorhergesehene Kosten des Geschäftsbetriebes oder weitere Zahlungsverbindlichkeiten zu bedienen, das Insolvenzrisiko der Zielgesellschaften erhöhen.

Führt die Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Zielgesellschaft der Emittentin dazu, dass diese ihren vertraglichen Pflichten gegenüber der Emittentin nicht nachkommen kann, wirkt sich dies ebenfalls negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin aus. Dies kann für die Anleger zum Ausbleiben von Zinszahlungen am Ende der Laufzeit der Vermögensanlagen sowie zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des von ihnen eingesetzten Kapitals führen.

Währungsrisiko

Die Gesellschaft führt Fremdwährungskonten in Schweizer Franken. Es erfolgen Einzahlungen auf Nachrangdarlehen in Schweizer Franken. Insgesamt besteht die Gefahr, dass sich der Kurs der Schweizer Franken ungünstig für die Gesellschaft entwickelt, dies kann auch negative Auswirkungen auf die Zahlung an den Anleger haben. Dies kann für die Anleger zum Ausbleiben von Zinszahlungen am Ende der Laufzeit der Vermögensanlagen sowie zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des von ihnen eingesetzten Kapitals führen.

Chancenbericht

Dem Wettbewerb am Markt werden wir durch Erfahrung, Innovationen, Zuverlässigkeit und durch ein hohes Maß an Qualität begegnen. Die am Markt durch unsere Geschäftsführer erworbene langjährige Kompetenz bietet sehr gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bestehen im Wettbewerb.

Risiken über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Die Gesellschaft ist in ihrer Entscheidung, in welche Immobiliengesellschaften sie investiert und in welcher rechtlichen Ausgestaltung dies geschieht, welche Immobilien, welche NPL-Pakete und von welchen Anbieter sie Gold ankauft, ebenso frei wie die Zielgesellschaften in deren Investitionsentscheidungen. Die Anleger haben hierauf keinen Einfluss. Fehlinvestitionen der Nettoeinnahmen durch die Gesellschaft sind möglich. Diese können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin negativ beeinflussen. Dies kann für die Anleger zum Ausbleiben von Zinszahlungen am Ende der Laufzeit der Vermögensanlagen sowie zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des von ihnen eingesetzten Kapitals führen. Zusätzlich verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den wesentlichen Risiken in unserem Verkaufsprospekt.

Nachtragsbericht

Nach Beendigung des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich auf die Berichtspflicht, insbesondere Wirtschaftsprognose-, Chancen- und Risikoberichte auswirken.

Bericht über Zweigniederlassungen

Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten

Erklärung der Gesellschafter/Geschäftsführung

Es wird nach bestem Wissen versichert, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Geschäftsverlauf der VIVAT Exclusive GmbH vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf und die Lage so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Kempten, 28. Juni 2019

gez. Waldemar Hartung, Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die VIVAT Exclusive GmbH, Kempten

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der VIVAT Exclusive GmbH, Kempten – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VIVAT Exclusive GmbH, Kempten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angabe im Anhang sowie die Angaben im Lagebericht, in denen die gesetzlichen Vertreter darstellen, dass die Gesellschaft zum Bilanzstichtag bilanziell überschuldet ist, aber keine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt, da die Darlehen in Höhe von Euro 4.489.328,95 mit einem qualifizierten Nachrang (Rangrücktritt) versehen sind. Aufgrund der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse hält die Geschäftsführung die Fortführung der VIVAT Exclusive GmbH für den Prognosezeitraum für überwiegend wahrscheinlich und hat den Jahresabschluss unter der going-concern-Prämisse aufgestellt.

Wie diese Ausführungen darlegen, deutet die Überschuldung aber auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Absatz 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen –beabsichtigten oder unbeabsichtigten –falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängende Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Dresden, 30. Juni 2019

USTB GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Uwe P. Kerner, Wirtschaftsprüfer

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