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Verpasst?

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Der Energieversorger Vattenfall hat offensichtlich bei einer großen Zahl von Kunden die Frist zur Preiserhöhung per 1. Januar 2013 verpasst. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Dort melden sich zahlreiche Vattenfall-Kunden, die erst am Mittwoch, 21. November, oder später ihre Strompreiserhöhung zum 1. Januar 2013 erhalten haben. Die Frist für eine wirksame Erhöhung beträgt aber sechs Wochen. Das Erhöhungsschreiben hätte also am 20. November bei den Kunden eingehen müssen. Sonst wird die Preiserhöhung nicht wirksam.

Die Sechs-Wochen-Frist ist für Grundversorgungskunden in einer Verordnung (StromGVV), für Sondervertragskunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Zwar hat Vattenfall die für Grundversorgungskunden vorgeschriebene Öffentliche Bekanntmachung der Preiserhöhung offenbar rechtzeitig durch Zeitungsanzeigen vorgenommen. Die Verordnung schreibt aber zusätzlich die briefliche Mitteilung an den Kunden vor; E-Mail reicht nicht.

Offenbar hat man bei Vattenfall das Versäumnis bemerkt und greift zu Verzweiflungsaktionen: Ein Kunde berichtet der Verbraucherzentrale per E-Mail: „Vattenfall hat mich heute Nacht per E-Mail (21.11.2012 01:44) darüber informiert und zudem ein postalisches Schreiben angekündigt“. Eine weitere Verbraucherin schreibt: Am 21.11.2012 um 01:22h bekam ich eine Information per Mail von Vattenfall, dass sich auch mein Strompreis zum 01.01.2013 erhöht. Um nähere Angaben zu bekommen, wurde ich auf einen Link von Vattenfall hingewiesen um die Vertragsunterlagen einzusehen, nur leider ist der Link nicht zugänglich, da Wartungsarbeiten am Server durchzuführen sind“.

Betroffenen Verbrauchern, die bei Vattenfall bleiben möchten, rät die Verbraucherzentrale, Vattenfall auf das Fristversäumnis hinzuweisen und auf Beibehaltung des alten Preises zu bestehen. Verbraucher, die den Anbieter wechseln möchten, sollten sich einen neuen Anbieter suchen und diesen die Kündigung gegenüber Vattenfall erledigen lassen.

Quelle.VBZ Hamburg

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