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VERÖFFENTLICHUNG DER GEHÄLTER DER VORSTÄNDE DER KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNGEN UND DER KASSENÄRZTLICHEN BUNDESVEREINIGUNG

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Kassenärztliche Bundesvereinigung

Berlin

VERÖFFENTLICHUNG DER GEHÄLTER DER VORSTÄNDE DER KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNGEN UND DER KASSENÄRZTLICHEN BUNDESVEREINIGUNG

In dieser Ausgabe des Bundesanzeigers werden für das Jahr 2024 die Angaben über die Gehälter der auf 6 Jahre gewählten hauptamtlichen Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung veröffentlicht.

Das Sozialgesetzbuch SGB V schreibt in § 79 Abs. 4 SGB V vor, dass die Höhe der jährlichen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder einschließlich aller Nebenleistungen sowie sämtlicher Versorgungsregelungen in einer Übersicht zu veröffentlichen sind.

Zur Erläuterung möchten wir eingangs auf folgende Sachverhalte hinweisen:

Die Gehälter der Vorstände genauso wie die Gehälter aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KVen werden aus Verwaltungskostenbeiträgen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten gezahlt, die von den erarbeiteten Honoraren abgezogen werden. Über die Höhe dieser Beiträge entscheiden die Vertreterversammlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und damit indirekt alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten selbst. Es handelt sich also nicht, wie häufig dargestellt wird, um Krankenkassenbeiträge der Versicherten.

Bei den Vorstandsämtern handelt es sich um eine hauptamtliche Tätigkeit. Die ausgewiesenen Gehälter sind Bruttogehälter. Die Arbeitgeber (KVen) und die Arbeitnehmer (Vorstände) entrichten ggf. anteilig Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung, sofern keine besondere Versorgungsregelung nach beamtenähnlichen Maßstäben vertraglich fortgeführt oder vereinbart wurde. Im Falle einer Versorgungsregelung nach beamtenähnlichen Regelungen werden vom Arbeitgeber entsprechende Rückstellungen für eine (ggf. zusätzliche) Altersversorgung gebildet und ggf. Beihilfeleistungen im Krankheitsfalle gewährt.

Neben dem Gehalt haben einige Kassenärztliche Vereinigungen eine Dienstwagenregelung, nach der die Vorstände zur Unterstützung ihrer Arbeit Anspruch auf Gestellung eines Dienstwagens haben oder eine Pauschale zur Finanzierung eines Fahrzeugs erhalten.

Im Zusammenhang mit einer Bewertung der Vorstandsvergütungen ist auf Folgendes hinzuweisen: Die Kassenärztlichen Vereinigungen mit Mitarbeiterzahlen von 200 bis zu 1.500 Mitarbeitern sind mit mittelständischen Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen vergleichbar. Die unterschiedliche Höhe der Gehälter der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen ist natürlich abhängig von der wirtschaftlichen Bedeutung und Größe einer KV und der damit verbundenen Verantwortung der Vorstände. Die Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder vergleichbarer (Mitarbeiterzahl/​Umsatzgröße) privatwirtschaftlich organisierter Unternehmen und die Vorstandsvergütungen der Vorstandsmitglieder vieler gesetzlicher Krankenkassen liegen ebenfalls in dieser Größenordnung.

Berlin, Februar 2025

KBV

Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung für das Jahr 2024
einschließlich aller Nebenleistungen und sämtlicher Versorgungsregelungen gem. § 35a Absatz 6 Satz 2 SGB IV (Jahresbeträge)
Kassenärztliche Vereinigung Vorstandsfunktion Im Vorjahr gezahlte Vergütungen Versorgungsregelungen Sonstige Vergütungsbestandteile Weitere Regelungen Gesamtvergütung
Grundvergütung variable Bestandteile Zusatzversorgung /​ Betriebsrenten Zuschuss zur privaten Versorgung Dienstwagen auch zur privaten Nutzung weitere Vergütungsbestandteile (u.a. priv. Unfallversicherung) Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus dem Amt Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/​ -entbindung bzw. bei Fusionen (Summe aller Vergütungs-bestandteile)
gezahlter Jahresbetrag gezahlter Jahresbetrag jährlicher aufzuwendender Betrag jährlicher aufzuwendender Betrag jährlich aufzuwendender Betrag des geldwerten Vorteils entsprechend der steuerrechtl. 1%-Regelung jährlich aufzuwendender Betrag Höhe/​Laufzeit Höhe/​ Laufzeit einer Abfindung/​ eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/​ Weiterbeschäftigung
1 Kassenärztliche Bundesvereinigung Vorstandsvorsitzender 367.168,08 € 40.000,00 € 6.116,88 € (AG-Zuschuss KV, PV) 50.632,35 € (private UV + Fahrtkostenpauschale + Dienstunfähigkeitspauschale) 6 Monatsgehälter bemessen an der Jahresvergütung brutto
*1
Bei Amtsentbindung: 6-mon. Kündigungsfrist, falls keine einvernehmliche Lösung über die Auflösung des Anstellungsverhältnis zustande kommt. Bei Amtsenthebung: Beendigung der Ausübung des Amtes, Nachzahlung des Vorstandsgehalts, wenn der Vorstand ein rechtskräftiges Urteil erstreitet, nach welchem die Amtsenthebung rechtswidrig ist. 463.917,31 €
Stv. Vorstandsvorsitzender 321.532,08 € 40.000,00 € 5.431,08 € (AG-Zuschuss KV, PV) 50.632,35 € (private UV + Fahrtkostenpauschale + Dienstunfähigkeitspauschale) 417.595,51 €
Vorstandsmitglied 321.532,08 € 40.000,00 € 5.170,80 € (AG-Zuschuss KV, PV) 30.632,35 € (private UV + Fahrtkostenpauschale) 397.335,23 €
2 Baden-Württemberg Vorstandsvorsitzender 290.000,04 € keine Keine Zahlungen, die den AG-Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nach § 172a SGB VI übersteigen. keine 10.920,63 € Keine zu berücksichtigenden weitere Vergütungsbestandteile Vergütung für 6 Monate unter Anrechnung anderweitiger Bezüge, sofern kein unmittelbarer Rentebezugaus der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. der berufständischen Versorgung oder die Aufnahme einer anderen Tätigkeit unmittelbar anschließt. Frist gem. § 622 BGB
(gesetzl. Kündigungsfrist)
300.920,67 €
Stv. Vorstandsvorsitzende 290.000,04 € keine keine 7.820,10 € 297.820,14 €
3 Bayerns Vorstandsvorsitzender 326.449,80 € 42.129,00 € 15.444,00 € maximal für 6 Monate je 1/​12 der Jahresvergütung Vergütungsanspruch für die Dauer von 6 Monaten in Höhe von 75% 384.022,80 €
1. Stv. Vorstandsvorsitzender 326.449,80 € 42.129,00 € 15.944,00 € 384.522,80 €
2. Stv. Vorstandsvorsitzende 298.136,40 € 42.129,00 € 367,20 € 340.632,60 €
4 Berlin Vorstandsvorsitzender 305.000,04 € 30.000,00 € 335.000,04 €
Stv. Vorstandsvorsitzende 305.000,04 € 30.000,00 € 335.000,04 €
Vorstandsmitglied 305.000,04 € 30.000,00 € 335.000,04 €
5 Brandenburg Vorstandsvorsitzender 298.450,00 € nein nein nein nein nein nein 298.450,00 €
Stv. Vorstandsvorsitzender 298.450,00 € nein nein nein nein nein nein 298.450,00 €
Vorstandsmitglied 254.339,60 € 35.660,40 € nein nein nein nein nein nein 290.000,00 €
6 Bremen Vorstandsvorsitzender 279.675,00 € 12.000,00 € 28.000,00 € 1.155,41 € Vergütung für 6 Monate, bemessen an der anteilig zu zahlenden Jahresgrundvergütung u. anteilig zu zahlenden Zuschuss zur privaten Altersvorsorge, unter Anrechnung des erzielten Einkommens. Entfällt bei Bezug aus der gesetzlichen Rentenversicherung. 320.830,41 €
Stv. Vorstandsvorsitzender 259.675,00 € 12.000,00 € 28.000,00 € 1.088,72 € 300.763,72 €
7 Hamburg Vorstandsvorsitzender 293.129,64 € KV-/​PV-Zuschuss: 4.679,88 € ja, 1%-Regel (GWV: 2.355,60 €) 175,64 € 300.340,76 €
Stv. Vorstandsvorsitzende 275.561,64 € 9.999,96 € KV-/​PV-Zuschuss: 5.250,48 € ja, 1%-Regel (GWV: 7.518,96 €) 175,64 € 298.506,68 €
8 Hessen Vorstandsvorsitzender 290.000,00 € 26.065,00 € 26.050,00 € (brutto) jährliche Pauschalabgeltung anstelle eines Dienstwagens Kündigungsfrist 6 Monate, Vergütungsanspruch endet mit Ende des Dienstverhältnisses 342.115,00 €
Stv. Vorstandsvorsitzender 280.000,00 € 10.895,00 € 26.050,00 € (brutto) jährliche Pauschalabgeltung anstelle eines Dienstwagens 316.945,00 €
9 Mecklenburg – Vorpommern Vorstandsvorsitzende 245.000,00 € 13.500,00 € 30.000,00 € nein Für jedes volle Jahr der Vorstandstätigkeit eine Monatsvergütung als Übergangsgeld bei Aufnahme vertragsärztlicher Tätigkeit (grds. bis 6 Monate) 288.500,00 €
Stv. Vorstandsvorsitzender (bis 31.01.2024) 17.500,00 € 13.500,00 € 2.972,00 € nein 33.972,00 €
Stv. Vorstandsvorsitzender (ab 01.06.2024) 122.500,00 € 17.500,00 € nein 140.000,00 €
Stv. Vorstandsvorsitzender 260.000,00 € 13.500,00 € nein 273.500,00 €
10 Niedersachsen Vorstandsvorsitzender 310.000,00 € *2 *2 8.126,40 € 318.126,40 €
Stv. Vorstandsvorsitzender 300.000,00 € 47.592,82 € *3 9.234,00 € 8.604,00 € 365.430,82 €
Vorständin 290.000,00 € 8.437,81 € 298.437,81 €
11 Nordrhein Vorstandsvorsitzender 294.000,00 € 55.000,00 € 17.094,00 € Amtsenthebung: außerordentliche Kündigung
Amtsentbindung: 6.000,00 €
Fusion: einvernehmliche Vereinbarung
372.094,00 €
Stv. Vorstandsvorsitzender 274.000,00 € 55.000,00 € 8.792,00 € Amtsenthebung: außerordentliche Kündigung
Amtsentbindung: 5.583,00 €
Fusion: einvernehmliche Vereinbarung
343.375,00 €
12 Rheinland-Pfalz Vorstandsvorsitzender 264.150,00 € 23.000,04 € 4.800,00 € 821,70 € *4 *5 292.771,74 €
Stv. Vorstandsvorsitzender 259.149,96 € 23.000,04 € 4.500,00 € 821,70 € *4 *5 287.471,70 €
Vorstandsmitglied 255.350,04 € 23.000,04 € 11.020,00 € 821,70 € *4 *5 290.191,78 €
13 Saarland Vorstandsvorsitzender 290.000,00 € 28.691,40 € 5.061,12 € 88,36 € Übergangsgeld in Höhe der monatlichen Grundvergütung für 6 Monate. Wegfall des Übergangsgeldes bei Anspruch auf Rente. Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen werden angerechnet. Bei Amtsenthebung/​ -Entbindung: Wegfall des Übergangsgeldes 323.840,88 €
Stv. Vorstandsvorsitzender 248.000,00 € 28.691,40 € 5.061,12 € 88,36 € 281.840,88 €
14 Sachsen Vorstandsvorsitzender 297.000,00 € /​ 35.640,00 € /​ /​ 144,54 € /​ /​ 332.784,54 €
Stv. Vorstandsvorsitzende 270.600,00 € /​ 32.472,00 € /​ /​ 144,54 € /​ /​ 303.216,54 €
15 Sachsen-Anhalt Vorstandsvorsitzender 302.000,00 € 9.551,88 € 617,01 € *6
9.180,24 *7
100 %, 6 Monate 321.349,13 €
Stv. Vorstandsvorsitzender 275.130,00 € 11.530,44 € 414,72 € *6
3.728,88 € *7
100 %, 6 Monate 290.804,04 €
Vorstandsmitglied 266.978,00 € 10.505,04 € 414,72 € *6
15.404,26 € *7
293.302,02 €
16 Schleswig-Holstein Vorstandsvorsitzende ab 01.07.2024 153.750,00 € Übergangsgeld für bis zu 6 Monate i.H.v. 1/​12 der Jahresvergütung pro Monat, unter Anrechnung von anderweitig erzieltem Einkommen, längstens bis zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Übergangsgeld entfällt bei Wiederwahl, Kündigung, Amtsentbindung oder Amtsenthebung. Bei Amtsentbindung: 3-monatige Kündigungsfrist, falls keine einvernehmliche Lösung zustande kommt. Amtsenthebung: Beendigung des Amtes mit Zustellung des Beschlusses. Nachzahlung der Vorstandsvergütung, wenn der Vorstand ein rechtskräftiges Urteil erstreitet, nach welchem die Amtsenthebung rechtswidrig war. 153.750,00 €
Stv. Vorstandsvorsitzender ab 01.07.2024 153.750,00 € 153.750,00 €
Vorstandsmitglied ab 01.07.2024 153.750,00 € 153.750,00 €
Vorstandsvorsitzende bis 30.06.2024 141.427,62 € 15.230,67 € (Urlaubsbarabgeltung) 19.410,78 € *8 176.069,07 €
Stv. Vorstandsvorsitzender bis 30.06.2024 141.427,62 € 19.410,78 € 160.838,40 €
17 Thüringen Vorstandsvorsitzende 288.000,00 € 13.280,76 € 12.580,00 € 313.860,76 €
Stv. Vorstandsvorsitzender 288.000,00 € 9.476,40 € 13.476,00 € 310.952,40 €
18 Westfalen-Lippe Vorstandsvorsitzender 280.000,00 € 55.000,00 € 11.452,00 € 3.137,00 € Amtsenthebung oder -entbindung: Sofortige Beendigung und max. 70% der erhaltenen Bezüge bis Ende des Vertrages bei Unverschulden. Bei Verschulden keine Zahlung. 349.589,00 €
Stv. Vorstandsvorsitzender 255.000,00 € 53.714,00 € 11.940,00 € 3.033,00 € 323.687,00 €
Vorstandsmitglied für den Zeitraum 01.01.-30.06.24 145.000,00 € 22.500,00 € 3.588,00 € 216,00 € Amtsenthebung: außerordentliche Kündigung Amtsentbindung oder Fusion: einvernehmliche Vereinbarung (bis max. 7 Monate KüFrist) 171.304,00 €

*1 Wegfall des Übergangsgeldes, wenn die Einkünfte aus kassenärztlicher Tätigkeit im ersten Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Amt höher liegen als im Jahr vor der Aufnahme des Amtes. Anrechnung der Differenz zwischen den Einkünften aus kassenärztlicher Tätigkeit im ersten Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Amt und den Einkünften des Vorjahres, falls die Einkünfte aus kassenärztlicher Tätigkeit im ersten Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Amt unterhalb derer im letzten Jahr vor der Aufnahme des Amtes liegen, Anrechnung übriger Erwerbseinkommen aus beruflicher Tätigkeit im ersten Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Amt werden angerechnet. Wegfall des Übergangsgeldes bei einem Amtsverzicht. (KBV)

*2 Fortführung der beamtenähnlichen Versorgung aus Vorvertrag (KV Niedersachsen)

*3 Jubiläumsvergütung aus Vorvertrag (KV Niedersachsen)

*4 Unfallversicherung (KV Rheinland-Pfalz)

*5 Die Vergütung wird – wenn keine Wiederwahl und kein Wechsel in eine andere, hauptamtliche Funktion bei der KV RLP oder der KBV erfolgt – für die Dauer von bis zu 6 Monaten nach der Beendigung des Vorstandsamts als Übergangsgeld weiterbezahlt, sofern das Ausscheiden aus dem Amt nicht durch Amtsenthebung oder Amtsniederlegung/​Eigenkündigung erfolgt ist und die bisherige vertragsärztliche/​vertragspsychotherapeutische Tätigkeit fortgesetzt bzw. wieder aufgenommen wird. Auf das Übergangsgeld ist erzieltes Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen anzurechnen, nicht jedoch Einkünfte aus einer vertragsärztlichen Tätigkeit. Die Dauer des Übergangsgeldes beträgt pro vollem Jahr der Vorstandstätigkeit einen Monat, höchstens jedoch 6 Monate. (KV Rheinland-Pfalz)

*6 Unfallversicherung (KV Sachsen-Anhalt)

*7 Übernahme Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (KV Sachsen-Anhalt)

*8 Sofern mit Ablauf der Amtsperiode ein neuer Vorstand noch nicht gewählt wurde, verlängern sich die Vorstandsdienstverträge bis zum Ablauf des Monats, der auf den folgt, in dem der neue Vorstand gewählt wurde. Auszahlung Amtszeitbonus im Folgejahr der Beendigung der Amtsperiode, nach Feststellung der Erfüllung von vertraglich festgelegten Regelungen/​Bedingungen. Für den Amtszeitbonus wird in der Mitte jedes Jahreszeitraumes (1. Januar) der Amtsperiode ein Betrag (beginnend am 01.01.2019 i.H.v. 35.367,00 € für die Amtsperiode 2018-2024) thesauriert und verzinst zurückgestellt. (KV Schleswig-Holstein)

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