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Verbraucht ihr Auto zuviel?

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Erst ein Mehrverbrauch von zehn Prozent gilt bei einem Neuwagen als schwerwiegender Mangel.

Bleibt der erhöhte Spritdurst unter dieser Grenze, kann der Kaufvertrag nicht rückgängig gemacht werden. Das hat nun das Oberlandesgericht Hamm bekräftigt hat.

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