Startseite Allgemeines Verbraucherzentrale Hamburg verklagt Rechtsschutzversicherer
Allgemeines

Verbraucherzentrale Hamburg verklagt Rechtsschutzversicherer

Teilen

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat im Juni 2010 siebzehn und später weitere Rechts­schutz­versicherer abgemahnt und die meisten Unternehmen jetzt auch verklagt. Es geht um eine intransparente und benachteiligende Klausel in Verträgen über Rechtsschutz­versicherungen (§ 17 ARB). In den Verträgen heißt es so oder ähnlich:

Der Versicherungsnehmer hat „alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.“

Verstößt der Kunde gegen diese Klausel, riskiert er – je nach Verschuldensgrad – den Versicherungsschutz ganz oder teilweise.

Klausel nicht klar genug

Nach dieser Klausel könnte ein Versicherter in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung zum Beispiel seinen Versicherungsschutz verlieren, wenn er eine außergerichtliche Klärung versucht. Oder wenn er bei einem Prozess vor dem Amtsgericht einen Anwalt einschaltet. Auch Fehler des vertretenden Rechtsanwalts könnten dem Versicherungsnehmer zugerechnet werden. Die Klausel ist nach unserer Überzeugung nicht klar genug gefasst, so dass der Versicherungskunde nicht wirklich erkennen kann, was seine Verpflichtungen nach einem Schadensfall sind.

Auch der Bundesgerichtshof hat schon in einer Terminsnachricht vom 22. Mai 2009 geäußert, dass diese Klausel möglicherweise wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot und Benachteiligung der Kunden unwirksam sei. Zu einer Entscheidung kam es seinerzeit nicht, weil der Versicherer daraufhin den Anspruch des Kunden anerkannt hatte.

Erst abgemahnt, dann geklagt

Da in der Folgezeit gleichwohl kein Versicherer seine Klausel angepasst hat, wurden die Abmahnungen nötig. Betroffen sind die Unternehmen Advocard, Arag, D.A.S., Deurag, Roland, Neue Rechtsschutz, Allrecht, Auxilia, Badische, R+V, Alte Leipziger, DEVK, Concordia, HDI-Gerling, Itzehoer und Jurpartner. Die Abmahnungen wurden am 21. Juni 2010 übersandt. Die Versicherer gaben – mit einer Ausnahme – keine Unterlassungserklärung ab. Daher wurden Klagen eingereicht.

Quelle:VBZ Hamburg

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Drei Frauen entdecken erst als Erwachsene, dass sie Schwestern sind

Für Natasha Goldstein-Opasiak, Gemma Hicks und Helen Hicks begann ein neues Kapitel...

Allgemeines

RB will Diomande unbedingt halten. Also ungefähr bis zum nächsten Angebot.

Als RB-Fan weiß man manchmal wirklich nicht mehr, ob man lachen oder...

Allgemeines

Rentenhammer 2026: Arbeiten bis die KI übernimmt

Die gute Nachricht zuerst: Die Deutschen werden immer älter. Die schlechte Nachricht:...

Allgemeines

Iran schließt die Straße von Hormus. Die Realität hat davon offenbar noch nichts erfahren.

Es gibt Nachrichten, bei denen man sich fragt, ob die Beteiligten dieselben...