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Verbot tritt in Kraft

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Seit heute sind in Deutschland 28 neue synthetische Drogen verboten, auch solche, die unter verharmlosenden Namen wie „Badesalz“ oder „Lufterfrischer“ angeboten werden. Die Drogen wurden neu ins Betäubungsmittelgesetz aufgenommen. Damit sind Herstellung, Handel und Besitz strafbar.

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