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Verbot für Uber

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Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler Uber darf seine Leistungen vorerst bundesweit nicht mehr anbieten. Das Landgericht Frankfurt/Main hat in einem Eilverfahren eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen, wie in der Nacht auf heute bekannt wurde. Bei Zuwiderhandlung droht der Firma ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft.

1 Komment

  • Die Begründungen der Kläger (Fahrzeug, Fahrer, Versicherung) sind zwar formal-juritisch korrekt, aber sehr scheinheilig. Es geht ihnen nur in untergeordneter Rolle darum, vielmehr um die Wahrung der aufgebauten Pfründe und der Fahrpreise. Lobbyismus lässt grüßen. Vielleicht sollte die Taxibranche ihre internen Strukturen derart abändern, dass sie bei sehr viel preisgünstigerer Konkurrenz immer noch mithalten und ihre Fahrer vernünftig bezahlen kann.

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