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US-Justizministerium lehnt Untersuchung nach tödlichem ICE-Schuss in Minneapolis ab

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Das US-Justizministerium hat erklärt, keine Ermittlungen zum tödlichen Schuss auf die 37-jährige Renee Nicole Good einleiten zu wollen. Good, Mutter von drei Kindern, war am 7. Januar in Minneapolis von einem Beamten der Einwanderungsbehörde ICE erschossen worden. Ihr Tod hatte landesweite Proteste ausgelöst.

Der stellvertretende Justizminister Todd Blanche erklärte am 13. Januar, es gebe „keine Grundlage für eine strafrechtliche Untersuchung wegen einer Verletzung von Bürgerrechten“. Weitere Erläuterungen nannte das Ministerium nicht.

Nach offiziellen Angaben wurde Good von dem ICE-Agenten Jonathan Ross erschossen, als sie ihr Auto in dessen Nähe nach vorne bewegte. Die Tat löste heftige Reaktionen aus und verstärkte die Kritik an dem aus Sicht vieler Beobachter zunehmend militarisierten Vorgehen der Regierung Trump im Bereich der Einwanderungsdurchsetzung.

Präsident Donald Trump verteidigte den beteiligten Beamten und erklärte, es sei „kaum zu glauben“, dass dieser den Vorfall überlebt habe. Vertreter der Regierung betonten, das harte Vorgehen gegen Einwanderung sei notwendig, um ausländische Kriminelle zu bekämpfen. Der Einsatz von Behörden des Heimatschutzministeriums in Minnesota steht im Zusammenhang mit Ermittlungen zu groß angelegtem Betrug im Sozialsystem, der laut Regierung mit somalischen Einwanderern in Verbindung stehe.

Videoaufnahmen des Vorfalls verbreiteten sich rasch und führten zu breiter öffentlicher Empörung. Führende Politiker der Demokratischen Partei forderten die Festnahme des ICE-Beamten und brachten Schritte zur Amtsenthebung der Heimatschutzministerin Kristi Noem ins Gespräch. Eine kurz nach dem Vorfall durchgeführte landesweite Umfrage ergab, dass mehr als die Hälfte der amerikanischen Wählerinnen und Wähler die Schussabgabe für nicht gerechtfertigt hält.

Während das Justizministerium eine Untersuchung gegen den beteiligten Beamten ablehnt, wird stattdessen gegen den Witwer von Renee Good ermittelt. Medienberichte zufolge traten mehrere Bundesstaatsanwälte aus Protest gegen dieses Vorgehen zurück. Das Justizministerium äußerte sich bislang nicht dazu, ob Anklagen gegen den Witwer erhoben werden sollen.

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