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Urteil zu Gunsten eines Anlegers gegen die Deutsche Bank

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50.000,00 USD hatte der von der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen vertretene Kläger im Jahr 2008 auf Anraten der Deutschen Bank AG in die Bulkerflotte 1 investiert – eine Kapitalanlage, die exklusiv von der Deutschen Bank vertrieben wurden. Inzwischen ist die Flotte in Auflösung begriffen und die vermeintlich so lukrative und angeblich von den Schwankungen der Aktienmärkte unabhängige Anlage völlig wertlos geworden.

Das Landgericht Frankfurt hat zum Jahresende 2016 entschieden, dass die Deutsche Bank dem Kläger den ihm entstandenen Schaden ersetzen muss. Die Bank muss dem Kläger seinen Kapitaleinsatz nebst Agio abzüglich der bereits erhaltenen Ausschüttungen erstatten und die Beteiligung zurücknehmen. Darüber hinaus muss die Bank den Kläger vom Nachhaftungsrisiko freihalten, so dass dieser nicht mehr fürchten muss, seine Ausschüttungen wieder zurückzahlen zu müssen. Außerdem hat das Gericht dem Kläger Verzugszinsen zugesprochen und die Bank zur Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten verurteilt. Auch die Kosten des Rechtsstreites müssen im Wesentlichen von der Bank getragen werden.

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