Unser Mehrwertwissen für Sie - 18. April, 2024

Urteil

Anlageberater wegen Vermittlung einer Beteiligung an der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds KG verurteilt. Anleger wurde falsch über Risiken aufgeklärt.

SHB Fürstenfeldbruck: Risikohinweise verniedlicht
Das Amtsgericht Wedding verurteilte einen Anlageberater zur Zahlung von Schadensersatz. Er vermittelte dem Kläger eine Beteiligung an der SHB Fürstenfeldbruck und relativierte die damit verbundenen Risiken dadurch, dass er diese „wie bei Beipackzetteln“ von Medizinprodukten als quasi irrelevant bezeichnete, weil diese Risikohinweise auf „Vorgabe der Bafin“ zurückgingen und reine Formalität seien.

SHB Fürstenfeldbruck: Urteil auf Schadensersatz
Das darf ein Anlageberater aber nicht. Er muss dem Kläger den finanziellen Schaden nun ersetzen und die Beteiligung übernehmen und den Anleger von weiteren Forderungen der Fondsgesellschaft freistellen. Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom Januar 2017 die amtsgerichtliche Entscheidung bestätigt.

 

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