Startseite Allgemeines Urlaub über den Tod hinaus
Allgemeines

Urlaub über den Tod hinaus

Teilen

Es ist ein aufsehenerregendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg: Angesammelte Urlaubstage gehören dem Arbeitnehmer über seinen Tod hinaus. Weil er sie gewissermaßen mit ins Grab nimmt, sind die Ansprüche daraus vererbbar. „Der Urlaubsanspruch geht mit dem Tod nicht unter”, heißt es in dem Urteil (Az. C-118/13) wörtlich.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht

Wieder einmal eine Erfolgsgeschichte aus dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Eine Traditionsbäckerei, die seit...

Allgemeines

Friedensabkommen zwischen USA und Iran: Die Welt übt schon mal vorsichtig Optimismus

Nach Monaten gegenseitiger Drohungen, Luftschläge, Raketenangriffe und täglicher Versicherungen, dass die jeweils...

Allgemeines

Krypto-König scheitert vor Gericht – Richter überraschend nicht von „Trust me, Bro“ überzeugt

Schwerer Rückschlag für Sam Bankman-Fried: Der einstige Wunderknabe der Kryptoszene ist mit...

Allgemeines

Pokémon Go: Millionen wollten Pikachu fangen – und trainierten offenbar nebenbei Militärdrohnen

2016 glaubten Millionen Menschen noch, sie würden einfach nur auf der Jagd...