Startseite Allgemeines Ultima Invest GmbH-Insolvenzeröffnung abgelehnt mangels Masse
Allgemeines

Ultima Invest GmbH-Insolvenzeröffnung abgelehnt mangels Masse

Teilen

In dem Verfahren über das Vermögen d. Ultima Invest GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Eggert, Elly-Heuss-Knapp Straße 27, 12355 Berlin Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 127470
– Schuldnerin –

Beschluss:

Der am 01.09.2016 eingegangene Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen (§ 26 Insolvenzordnung).
Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 09.01.2017

36u IN 4755/16 Amtsgericht Charlottenburg, 11.01.2017

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

OB-Wahl in Leipzig: Thärichen – oder doch lieber Thärin?

Er will vielleicht, oder vielleicht auch nicht. Zumindest denkt er darüber nach...

Allgemeines

USA:Nachruf auf den Penny (1793–2025)

Leise fiel er, ein letztes Mal. Nicht aus einer Hosentasche auf den...

Allgemeines

Weiße Weihnachten versaut: Polizei mopst Italien 1,4 Tonnen Schnee

Die Träume mancher Italo-Bürger von „weißen Weihnachten“ wurden jäh zerstört – allerdings...

Allgemeines

Schlager für Bayer – und Schlager-Trauma für Leipzig: Wird aus Ole Werner bald „Oje Werner“?

Während Leverkusen in Leipzig ein Fußball-Feuerwerk zündete, zündete Werder Bremen in Augsburg…...