US-Präsident Donald Trump hat erneut scharf gegen eine Journalistin ausgeteilt. Diesmal richtet sich seine Kritik gegen Kristen Welker, Moderatorin der NBC-Sendung „Meet the Press“. Trump erklärte auf Social Media, Welker solle wegen einer aus seiner Sicht falschen Darstellung seiner Wahlempfehlungen bei der amerikanischen Medienaufsicht FCC „gemeldet“ und dort gerügt oder bestraft werden.
Auslöser war eine Aussage Welkers, wonach Trumps Bilanz bei seinen Wahlempfehlungen zuletzt „gemischt“ ausgefallen sei. Trump widersprach und verwies auf hohe Erfolgsquoten seiner unterstützten Kandidaten. In einem weiteren Beitrag beklagte er angeblich „gefälschte Umfragen“ und schrieb sinngemäß, nun müsse die FCC eingreifen.
Genau das sorgt für Kritik. Denn die Federal Communications Commission besitzt nur begrenzte Befugnisse in solchen Fragen. Nach eigener Darstellung darf die Behörde insbesondere nicht bestimmte politische oder journalistische Standpunkte aus dem Rundfunk verbannen. Eine Bestrafung einer Moderatorin allein wegen einer politischen Einschätzung wäre daher rechtlich äußerst umstritten.
Die Debatte ist zusätzlich aufgeladen, weil FCC-Chef Brendan Carr, ein Trump-Vertrauter, in den vergangenen Monaten bereits mehrfach gegen Medienunternehmen vorgegangen ist. Unter anderem gerieten ABC und dessen Mutterkonzern Disney sowie NBC-Eigentümer Comcast ins Visier der Behörde. Ehemalige FCC-Vertreter beider Parteien werfen Carr vor, die Behörde zunehmend politisch zu instrumentalisieren.
Die einzige demokratische FCC-Kommissarin Anna Gomez widersprach Trump deutlich. Die Behörde habe keine Befugnis, Journalisten zu bestrafen, die einer Regierung nicht gefielen. Solche Drohungen gefährdeten die Pressefreiheit, erklärte sie.
NBC stellte sich hinter Welker und bezeichnete sie als eine der besten Journalistinnen des Senders.
Auch inhaltlich ist die Auseinandersetzung nicht eindeutig. NBC verwies darauf, dass mehrere von Trump unterstützte Kandidaten bei Vorwahlen verloren hätten. Auch andere Medien beschrieben seine jüngste Bilanz deshalb als „gemischt“.
Damit geht der Konflikt weit über eine einzelne Formulierung hinaus. Im Kern dreht sich die Debatte um die Frage, wie weit ein Präsident gehen darf, wenn ihm journalistische Berichterstattung missfällt – und ob eine staatliche Regulierungsbehörde dabei überhaupt eine Rolle spielen sollte.
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