TRL Properties GmbH – Insolvent

1500 IN 1561/20 In dem Verfahren über den Antrag d. TRL Properties GmbH, Mergenthalerallee 10-12, 65760 Eschborn

Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 215317
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Unigarant Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hanauer Landstraße 523, 60386 Frankfurt

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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erlässt das Amtsgericht München am 07.09.2020 folgenden
Beschluss
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Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) werden folgende vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet:

1. Der Schuldnerin bzw. deren Organen und kontoverfügungsberechtigten Personen werden jegliche Verfügungen über das bestehende Geschäftskonto sowie über sonstige Konten oder Depots bei der

Commerzbank AG (Filiale Hattersheim), Frankfurter Straße 6a, 65795 Hattersheim, Fax-Nr.: 06190 992340, IBAN: DE47 5004 0048 0481 0313 00
untersagt.

2. Der Commerzbank AG (Filiale Hattersheim), Frankfurter Straße 6a, 65795 Hattersheim, wird aufgegeben, keine Verfügungen Dritter, wie Daueraufträge, Lastschriften etc., über das Geschäftskonto sowie über sonstige Konten oder Depots der Schuldnerin mehr zuzulassen oder einzulösen.

3. Darüber hinaus werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, einstweilen eingestellt.

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Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

veröffentlicht durch das Amtsgericht München -Insolvenzgericht-

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