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Totalverlustrisiko:Erste Quattrohaus GmbH & Co. KG Projekt „ Wohnen Döberitzer Heide “

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Es ist wieder ein Crowdinvestingangebot des Unternehmens EXPORO und wiedermal ein Angebot mit dem Risiko des Totalverlustes für den Kleinanleger, der dort sein Geld  in das Unternehmen Erste Quattrohaus GmbH & Co. KG investieren will.

Nachdenklich macht uns bei diesem Investment natürlich auch der sehr hohe Verschuldungsgrad der Emittentin: „Der auf der Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses 2016 der Emittentin für das Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 berechnete Verschuldungsgrad der Emittentin beträgt 4.021,86%.“ So kann man den Hinweis im Vermögensanlagen Informatinsblatt nachlesen. Sie werden zugeben, meine Damen und Herren der Emittentin, Erste Quattrohaus GmbH & Co. KG, dass dies ein Argument dafür ist, dass Anleger die Finger von diesem Crowdinvestment lassen sollten. Ein Unternehmen, welches Geld von Anlegern einsammeln will, sollte ordentliche Bilanzen haben.Interessant ist dann auch noch der nachfolgende Auszug aus dem VIB  Erste Quattrohaus GmbH & Co. KG:

„Diese Vermögensanlage hat mittelfristigen unternehmerischen Charakter. Je nach prognosemäßiger, besserer oder schlechterer Entwicklung verschiedener Marktbedingungen (insbesondere betreffend Verkaufspreise und Baukosten des Immobilienprojekts sowie Zinskosten der durch die Emittentin für das Immobilienprojekt aufgenommenen Fremdkapital-Finanzierung) ändern sich die Erfolgsaussichten für das Immobilienprojekt und damit für die Vermögensanlage.
Entwickelt sich – in Abhängigkeit von der Entwicklung der verschiedenen Marktbedingungen des Immobilienmarkts – das Immobilienprojekt überdurchschnittlich positiv, besteht die Möglichkeit, dass der Anleger die Auszahlung sämtlicher Festzinsen, die ihm zustehen sowie die vollständige Rückzahlungdes Nachrangdarlehens früher als zum Ablauf der Maximallaufzeit bzw. im Falle der ordentlichen Kündigung vor dem 16.08.2019 durch die Emittentin gem. Ziff. 4 früher als zum Ablauf der Mindestlaufzeit erhält und sich dadurch die effektive Verzinsung des Anlegers erhöht.
Bei prognosegemäßem Verlauf erhält der Anleger nach Ablauf der Laufzeit der Vermögensanlage die ihm für diesen Zeitraum zustehenden Festzinsen sowie die Rückzahlung des vollen Nachrangdarlehensbetrags bzw. im Falle der ordentlichen Kündigung vor dem 16.08.2019 durch die Emittentin gem. Ziff. 4 nach Ablauf der Mindestlaufzeit die ihm bis dahin zustehenden Festzinsen sowie die Rückzahlung des vollen Nachrangdarlehensbetrags.
Bei negativem Verlauf ist es möglich, dass der Anleger nach Ablauf der Laufzeit der Vermögensanlage einen Teilbetrag oder die gesamte Summe aus den ihm zustehenden Festzinsen und Nachrangdarlehensbetrag nicht erhält.“
Hier die Projektbeschreibung:
  • Entwicklung einer Wohnanlage mit 2 Gebäuden und einem Pflegedienst im Erdgeschoss inkl. 47 Stellplätzen.
  • Geschäftsführer der Projektgesellschaft geben ein notarielles Schuldanerkenntnis für 100% der Darlehenssumme zuzüglich Zinsen gegenüber der Treuhänderin.*
  • Abtretung der Rechte und Ansprüche (nachrangig zu dem finanzierenden Kreditinstitut) der Projektgesellschaft aus noch zu schließendem Kaufvertrag mit dem Enderwerber an die Treuhänderin.*
  • Die Baugenehmigung liegt bei Ankauf des Grundstücks vor.
  • Erfahrene Projektentwickler, die seit über 14 Jahren Projekte erfolgreich realisieren und veräußern.
  • Feste Verzinsung: 6,0 % (endfällig)
  • Maximalllaufzeit: 20.12.2019 (ca. 20 Monate)**
  • Mindestlaufzeit: 30.08.2019 (ca. 17 Monate)**

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