Totalverlustrisiko: Das alte Jahr hört mit einem EXPORO Projekt Hamburg – Wohnen am Grindel auf. Bilanziell überschuldeter Schuldanerkenntnisgeber!

Zumindest nährt das dann unsere Hoffnung, dass man im neuen Jahr 2020 nicht direkt wieder mit einem Crowdinvesting-Totalverlustrisiko-Projekt startet.

Alleine die im EXPOSÈ aufgeführten Highlights des Projektes lassen uns dann schon wieder unseren Kopf schütteln:

„Gesamtschuldnerisch abgegebenes abstraktes Schuldanerkenntnis des geschäfts-führenden Gesellschafters der Darlehensnehmerin sowie der Holding WIB-Wall Immobilien Beteiligungs GmbH in Darlehenshöhe.

– Sehr gute Mikro- und Makrolage: Im Zentrum von Hamburg, direkt an der Universität Hamburg mit sehr guter innerstädtischer Infrastruktur. – Ein positiver Bauvorbescheid für die Aufstockung der Wohnfläche liegt bereits vor.- Zusammen mit der Firmengruppe wurden bereits drei Projekte erfolgreich von Exporo finanziert und zurückgezahlt.“

Nicht gut finden wir, dass es sich auch hier wieder um ein Unternehmen handelt, das laut letzter hinterlegter Bilanz eindeutig bilanziell überschuldet ist. Was ist solch ein abstraktes Schuldanerkenntnis dann für die sich beteiligenden Anleger wert, wenn es „hart auf hart“ kommt?

WIB-Wall Immobilien Beteiligungs GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Lagebericht

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Umlaufvermögen 3.064.419,88 3.363.447,46
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.883.933,75 3.356.009,34
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 180.486,13 7.438,12
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 416.010,91 290.169,29
Summe Aktiva 3.480.430,79 3.653.616,75

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
III. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
IV. Verlustvortrag 302.669,29 129.648,82
V. Jahresfehlbetrag 125.841,62 173.020,47
VI. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 416.010,91 290.169,29
B. Rückstellungen 2.400,00 4.700,00
C. Verbindlichkeiten 3.478.030,79 3.648.916,75
Summe Passiva 3.480.430,79 3.653.616,75

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der WIB-WallImmobilienBeteiligungsGmbH zum 31.Dezember2018 ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. und 264 ff. HGB) sowie der Sondervorschriften des GmbH-Gesetztes aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 HGB auf. Sie ist eingetragen im Register des Amtsgerichts Hamburg.

Im Geschäftsjahr 01.01.2018-31.12.2018 wurden wurden erstamals die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzt (BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB angewandt.

Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß der §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 276 und 288 Satz 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Angaben zur Identifizierung der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname lt. Registergericht: WIB-WallImmobilienBeteiligungsGmbH

Firmensitz lt. Registergericht: 20354 Hamburg

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: Hamburg

HRB Nr. HRB131373

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2a EstG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20% abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Sie sind zu den in Rechnung gestellten Beträgen ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Nr. 1 HGB). Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert (§ 253 Abs. 2 HGB).

Angaben zur Bilanz

Aktiva

Anlagevermögen

Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Abschreibungsverzeichnis dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten ausschließlich Beträge mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag i.H.v. € 734.870,76 (Vorjahr € 480.019,58).

Rechnungsabgrenzungsposten

Dieser Posten beinhaltet die auf die Folgejahre entfallenden Betriebsausgaben.

Nicht durch Eigenkapital gedecketer Fehlbetrag

Zur Vermeidung einer Überschuldung liegt eine Rangrücktrittserklärung eines Gläubigers vor. Diese ist begrenzt auf die Höhe des “ nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages“.

Passiva

Rückstellungen

Die Rückstellung für Abschlusskosten ist für 2018 gemäß objektiver Einschätzung gebildet worden.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, mit Ausnahme der Ausgleichsverbindlichkeit, sowie die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Sonstige Angaben

Während des Geschäftsjahres wurden keine Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung wurde im abgelaufenen Wirtschaftsjahr weiterhin durch Herrn Peter Karshüning wahrgenommen.Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung beschließt das Ergebnis vorzutragen.

Unterschrift der Geschäftsführung

Hamburg, …………………………….
Ort, Datum Unterschrift

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 13.12.2019.

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