Totalverlustrisiko:German Values GmbH-nur ein Projekt um eigene Unternehmen mit Adressen von Anlegern zu füttern?

Gut gemachte Webseite, aber aus unserer Sicht muss man hier ein paar Dinge ansprechen, die wir für hinterfragenswert ansehen.

Das Unternehmen wurde erst kürzlich ins Unternehmensregister eingetragen:

Amtsgericht Leipzig Aktenzeichen: HRB 33793 Bekannt gemacht am: 13.06.2017 18:30 Uhr
Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
13.06.2017
HRB 33793: German Value Emissionshaus GmbH, Leipzig, Thomaskirchhof 20, 04109 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.05.2017. Geschäftsanschrift: Thomaskirchhof 20, 04109 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Das Entwickeln von Fondskonzepten, das Halten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Entwicklung, dem Betreiben und dem Vertrieb von Fonds und die Erbringung sämtlicher erlaubnisfreier Dienstleistungen in diesem Zusammenhang. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Klemmer, Michael, Leipzig, *01.02.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Hier verweist man ganz klar darauf, dass man nur erlaubnisfreie Dienstleistungen erbringen will. Das ist ein ganz schmaler Grad, auf den sich das Unternehmen dort begibt, denn nahezu alle Beratungsdienstleistungen für Kunden, die im Zusammenhang mit Fondskonzepten stehen, sind heute erlaubnispflichtig. Das ist auch gut so, denn die Qualität der Beratung begründet sich natürlich auch auf das vorhandene Fachwissen des Beraters. Gerade in Investitionsfragen in Kapitalanlagen würde ich immer darauf achten, dass mich ein Fachmann berät, der im Besitz einer gewerberechtlichen Erlaubnis gemäß § 34 f Ziffer 3 ist.  Diese beinhaltet nachfolgenden Wortlaut:

§ 34f

Finanzanlagenvermittler

(1) 1Wer im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes gewerbsmäßig zu

1. Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen,
2. Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen,
3. Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes

Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Absatz 1a Nummer 1 des Kreditwesengesetzes oder Anlageberatung im Sinne des § 1 Absatz 1a Nummer 1a des Kreditwesengesetzes erbringen will (Finanzanlagenvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. 2Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt oder mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Anleger erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. 3Die Erlaubnis nach Satz 1 kann auf die Anlageberatung zu und die Vermittlung von Verträgen über den Erwerb von einzelnen Kategorien von Finanzanlagen nach Nummer 1, 2 oder 3 beschränkt werden.

(2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn

1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller oder eine der mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt; die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrags wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist,
2. der Antragsteller in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt; dies ist in der Regel der Fall, wenn über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet worden oder er in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Absatz 2 der Insolvenzordnung, § 882b der Zivilprozessordnung) eingetragen ist,
3. der Antragsteller den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nicht erbringen kann oder
4. der Antragsteller nicht durch eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Prüfung nachweist, dass er die für die Vermittlung von und Beratung über Finanzanlagen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 notwendige Sachkunde über die fachlichen und rechtlichen Grundlagen sowie über die Kundenberatung besitzt; die Sachkunde ist dabei im Umfang der beantragten Erlaubnis nachzuweisen.

(3) Keiner Erlaubnis nach Absatz 1 bedürfen

1. Kreditinstitute, für die eine Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes erteilt wurde, und Zweigstellen von Unternehmen im Sinne des § 53b Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes,
2. Kapitalverwaltungsgesellschaften, für die eine Erlaubnis nach § 7 Absatz 1 des Investmentgesetzes in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung erteilt wurde, die für den in § 345 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1, oder Absatz 4 Satz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs vorgesehenen Zeitraum noch fortbesteht oder Kapitalverwaltungsgesellschaften, für die eine Erlaubnis nach den §§ 20, 21 oder §§ 20, 22 des Kapitalanlagegesetzbuchs erteilt wurde, ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften, für die eine Erlaubnis nach § 58 des Kapitalanlagegesetzbuchs erteilt wurde und Zweigniederlassungen von Unternehmen im Sinne von § 51 Absatz 1 Satz 1, § 54 Absatz 1 oder § 66 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs,
3. Finanzdienstleistungsinstitute in Bezug auf Vermittlungstätigkeiten oder Anlageberatung, für die ihnen eine Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes erteilt wurde oder für die eine Erlaubnis nach § 64e Absatz 2, § 64i Absatz 1 oder § 64n des Kreditwesengesetzes als erteilt gilt,
4. Gewerbetreibende in Bezug auf Vermittlungs- und Beratungstätigkeiten nach Maßgabe des § 2 Absatz 10 Satz 1 des Kreditwesengesetzes.

(4) 1Gewerbetreibende nach Absatz 1 dürfen direkt bei der Beratung und Vermittlung mitwirkende Personen nur beschäftigen, wenn sie sicherstellen, dass diese Personen über einen Sachkundenachweis nach Absatz 2 Nummer 4 verfügen und geprüft haben, ob sie zuverlässig sind. 2Die Beschäftigung einer direkt bei der Beratung und Vermittlung mitwirkenden Person kann dem Gewerbetreibenden untersagt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person die für ihre Tätigkeit erforderliche Sachkunde oder Zuverlässigkeit nicht besitzt.

(5) Gewerbetreibende nach Absatz 1 sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit über die für die Erlaubniserteilung zuständige Behörde entsprechend dem Umfang der Erlaubnis in das Register nach § 11a Absatz 1 eintragen zu lassen; ebenso sind Änderungen der im Register gespeicherten Angaben der Registerbehörde unverzüglich mitzuteilen.

(6) 1Gewerbetreibende nach Absatz 1 haben die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirkenden Personen im Sinne des Absatzes 4 unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der Registerbehörde zu melden und eintragen zu lassen. 2Änderungen der im Register gespeicherten Angaben sind der Registerbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Zitat Ende

Liest man sich dann einmal die „AGB’s-Datenschutzhinweise“ durch, dann fällt uns ein weiterer wichtiger Punkt auf, den wir kritisch sehen.

Einwilligung: Ja, ich bin damit einverstanden, dass die Betreiberin von german-values.de, die German Values Emissionshaus GmbH meine personenbezogenen Daten automatisiert speichert und verarbeitet. Erhebung und Verarbeitung der Daten dienen ausschließlich der Zusendung von Produktinformationen und statistischen Zwecken. Eine Weitergabe der Daten an weitere Dritte erfolgt nur dann, wenn die Bestimmungen des Datensschutzes es zulassen. Ich bin außerdem damit einverstanden, dass das benannte Unternehmen meine im Rahmen meiner Einwilligung erhobenen personenbezogenen Daten an die German Values Vertrieb GmbH, an die VICUS Media 2 GmbH und an die German Values 1. Real Estate Investmentfonds GmbH & Co. KG weitergibt, solange sichergestellt ist, dass im Verhältnis zu den Empfängern der Informationen ebenfalls meine Rechte nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und im Rahmen der oben abgebildeten Datenschutzerklärung vollständig gesichert sind. Ich bin zudem damit einverstanden, dass mir die benannten Unternehmen per E-Mail personalisierte Produktinformationen aus den Bereichen Geldanlagen, Investments und Finanzdienstleistungen zukommen lassen. Diese Einwilligung kann ich jederzeit per E-Mail an abmeldung@german-values.de oder postalisch ganz oder in Teilen widerrufen. Ein Link zum Widerruf findet sich zudem am Ende jeder per E-Mail übermittelten Produktinformation. Zitat Ende

Man könnte also hier doch ganz klar auf den Gedanken kommen, dass da nur Adressen von möglichen Kapitalanlegern eingesammelt werden, um eigene Produkte an den Mann/ die Frau zu bringen. Ist dem so, dann muss man natürlich die Kernaussage auf der ersten Seite des Unternehmens bei seinem Webauftritt mit anderen Augen sehen:

Über Uns

Mit GERMAN VALUES erhalten Sie einen seriösen, transparenten, unkomplizierten und sicheren Zugang zu Fondinvestments aus Deutschland. Entgegen der aktuellen Zinspolitik der Bunderepublik, garantiert die Investition in Fonds attraktive Renditen bei mittelfristigen Laufzeiten und Risikostreuung.

Gemeinsam mit hochqualifizierten und branchenerfahrenen Experten, wählt und verwaltet GERMAN VALUES Fonds mit der besten Balance aus Chancen und Risiken aus. Dabei können sich unsere Anleger stets auf unser jahrelanges Know-How, stetige Transparenz und aufrichtiges Handeln verlassen.

Die Geschäftsführung obliegt Herrn Reiner Eenhuis und Herrn Gabriel Schütze. Die beiden Herren bringen jahrelange Erfahrung und berufliche Erfolge aus der Immobilien- und Finanzbranche mit. Beide werden durch ein hochqualifiziertes Team und ein starkes Netzwerk aus Partnern und Beratern in ihrer Arbeit unterstützt. Zusammen erreichen wir die besten Ergebnisse für unsere Anleger, wobei die Aspekten Vertrauen und Werte tief in unseren Köpfen verankert sind.Zitat Ende.

Auch die Werbung mit dem Logo von Red Bull Leipzig sehen wir dann eher kritisch. Wo Red Bull Leipzig hier Partner des Unternehmens German Values ist, wollen wir auch dort einmal hinterfragen.

Vielleicht ist das Unternehmen German Values aber auch im Besitz weitergehender Erlaubnisse, dann sollte man dies bitte im Impressum dokumentieren, oder man sollte ganz klar nach Aussen kommunizieren das es nur um hauseigene Produkte geht. Dann wäre die erste Seite aber äußerst Missverständlich.

Auch das im Text benante Unternehmen VICUS Media 2 GmbH ist ein neues Unternehmen:

Amtsgericht Leipzig Aktenzeichen: HRB 33675 Bekannt gemacht am: 03.05.2017 18:30 Uhr
Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
03.05.2017
HRB 33675: VICUS Media 2 GmbH, Leipzig, Thomaskirchhof 20, 04109 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.04.2017. Geschäftsanschrift: Thomaskirchhof 20, 04109 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Ankauf von Domainadressen und Betrieb von Internetdomains, Websites, Internetportalen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Klemmer, Michael, Leipzig, *01.02.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Zu der nachfolgenden Gesellschaft German Values 1. Real Estate Investmentfonds GmbH & Co. KG finden wir keine Eintragung im Unternehmensregister, auch das ist merkwürdig. Vielleicht ist die Gesellschaft aber auch noch zu neu um schon im Unternehmensregister veröffentlicht zu sein.

Beteiligt sich aber Jemand an solch einer  Gesellschaft, dann gibt es auch hier aus unserer Sicht ein Totalverlustrisiko, denn es geht hierbei um eine unternehmerische Beteiligung.

 

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