Eventus eG- KAP Rechtsanwälte berichten

Wir hatten am Freitag als erstes Internetportal von der Insolvenzanmeldung der Genossenschaft berichtet. Der Artikel, interessant, dürfte aber überholt sein. Er stammt wohl augenscheinlich noch nicht in Kenntnis der Insolvenz.

 Nachdem unsere Kanzlei gegen die Eventus eG und den Prüfverband vbw eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte, wonach wir bei der Generalversammlung am 16.09.2017 als rechtlicher Beistand unserer Mandanten teilnehmen dürfen, haben sich nun die Anwälte der Eventus eG gemeldet. Man sei nicht bereit, die Entscheidung des Gericht zu akzeptieren und will dagegen vorgehen, lässt man ausrichten. Unserem Mandanten wurde in Aussicht gestellt, dass dieser die mit der Wiederholung der Generalversammlung verbundenen Kosten im fünfstelligen Euro-Bereich tragen müsste.

Selbstverständlich ist die gerichtliche Entscheidung für die Genossenschaft verbindlich. Interessant, dass man sich an Entscheidungen von Gerichten nicht halten mag. 

Auch wenn die Wiederholung einer Generalversammlung nach unserer Auffassung wohl kaum Kosten im fünfstelligen Bereich verursachen dürfte, möchten wir unsere Mandanten mit dieser Forderung nicht belasten und werden daher nicht an der Generalversammlung teilnehmen. Unsere ohnehin bestandene Skepsis ist nun noch viel größer und wir werden weiter bohren.

Aus unserer Sicht haben die Eventus eG ihr wahres Gesicht gezeigt. Die Frage ist: welchem Interesse die Generalversammlung dienen soll. Dies auch vor dem Hintergrund einer E-Mail des neuen Vorstands Erwin Mailänder der Eventus eG vom 26.08.2017, in der Herrn Mailänder den Mitgliedern der Genossenschaft offen davon abrät, sich anwaltlichen Beistand zu suchen und stattdessen „gemeinsam einige wenige oder gar nur eine Anwaltssozietät [zu] beauftragen“ – soll dies die Kanzlei der Eventus eG sein?

Darüber hinaus bestehen nun auch Anhaltspunkte dafür, dass der Prüfverband vbw nicht unabhängig ist; denn auch der vbw hat angekündigt, unserer einstweiligen Verfügung zu widersprechen. Die dagegen gerichtete einstweilige Anordnung ist zumindest gescheitert.

Nunmehr stellen sich unseres Erachtens folgende dringende Fragen, die bitte Eventus-Anleger gern vor Ort in Stuttgart für uns klären können und uns bitte mitteilen:

  • Wieso will die Eventus eG, ihre Anwälte  und offenbar auch der (unabhängige?) Prüfverband vbw um jeden Preis verhindern, dass sich die Anleger hier rechtlichen Beistand suchen?
  • Welche Rolle hat der neue Vorstand der Eventus eG, Herr Erwin Mailänder, bislang in der Genossenschaft gespielt? Wie kam es dazu, dass er nun den Posten als neuer Vorstand eingenommen hat?
  • Wie wird die Unabhängigkeit des Prüfverbandes vbw gewährleistet?
  • Wie soll sichergestellt werden, dass die Rechte der Anleger gewahrt werden, wenn alle Mitglieder der Genossenschaft zusammen von einer Anwaltskanzlei vertreten werden? Vertritt diese Anwaltskanzlei auch die Eventus eG selbst? Welche Vergütung wird diese Kanzlei in diesem Fall für die Vertretung erhalten? Wie wird sichergestellt, dass hier kein Interessenkonflikt besteht?

Wir werden weiter kämpfen, Auskunft verlangen und an dieser Stelle weiter berichten.

Updates: 16.09.2017; 20.09.2017

Eventus eG Generalversammlung – Amtsgericht Stuttgart erlässt einstweilige Verfügung

München/Stuttgart,  den 14.09.2017 – Für die Anleger der Eventus eG wird es nun offenbar ernst. Der Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (kurz: vbw) hat als Prüfverband der Eventus eG für Samstag, den 16.09.2017, zu einer außerordentlichen Generalversammlung in Stuttgart eingeladen. Auf dieser Versammlung sollen unter anderem die erheblichen Unregelmäßigkeiten und Pflichtwidrigkeiten seitens der Vorstandsvorsitzenden und diverser Aufsichtsratsmitglieder der Eventus eG thematisiert werden. Nach eigenen Angaben des Prüfverbands vbw steht sogar der Verdacht im Raum, dass hier strafbare Handlungen vorliegen.

Für die zu Recht verunsicherten Anleger ist nun die Gelegenheit, auf der Generalversammlung dringende Fragen über die aktuelle Situation der Eventus eG zu klären. Die KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt bereits Anleger. Dabei lassen wir uns auch von vermeintlichen Teilnahmebeschränkungen nicht aufhalten. Denn laut einem durchaus ungewöhnlichen Hinweis auf der Einladung des Prüfverbands vbw, sollen Rechtsanwälte von der Teilnahme an der Generalversammlung ausdrücklich ausgeschlossen sein. Es wird sich bei der Versammlung zeigen, warum gerade dieser Personenkreis nicht dabei sein darf.

Nach unserer Einschätzung ist eine derartige Beschränkung nicht nur unzulässig, sondern auch ein Anzeichen dafür, dass die Generalversammlung für die Anleger „mit Vorsicht zu genießen“ ist. Aus diesem Grund haben wir am Amtsgericht Stuttgart eine einstweilige Verfügung gegen die Eventus eG und den Prüfverband vbw beantragt – und diese nun gewonnen. Wir gehen davon aus, dass wir auf der Grundlage dieser Verfügung an der Versammlung am Samstag teilnehmen und Antworten auf die wichtigsten Fragen bekommen. Über die Ergebnisse der Versammlung werden wir umgehend berichten.

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