Thilo Nebelung, warum stehlen Sie sich so klammheimlich aus der Verantwortung?

Dies ist eine Frage, die uns einige User gestellt haben, seit wir am gestrigen Tage die Liquidation der Isetreuhand GmbH gemeldet hatten. Wut und Kopfschütteln, so lassen sich die Reaktionen der geschädigten Anleger zusammenfassen, die sich bei uns gemeldet haben. Keiner aber versteht so richtig, wieso die Beteiligten an der Kapitalvernichtung Lombardium schalten und walten können, ohne dass denen die Hamburger Staatsanwaltschaft mal so richtig auf die Füße tritt. Irgendjemand muss doch jetzt einmal sagen: „Bis hierhin und nicht weiter!!!“ Der Verbleib von 100 Millionen Euro muss doch einmal sauber geklärt werden, o h n e dass die vermutlich Beteiligten weiterhin machen können, was sie wollen.

Man könnte nun auch die Frage stellen: „Was passiert eigentlich mit dem Vermögen der Gesellschaft, Herr Thilo Nebelung?“ Laut der letzten im Unternehmensregister hinterlegten Bilanz handelt es sich hier immerhin über 500.000 Euro. Geld, welches sich die Geschädigten hätten holen können, wenn die Gesellschaft weitergelaufen wäre.

Isetreuhand GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ

AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

533.880,50

245.238,56

B. Rechnungsabgrenzungsposten

5.575,00

5.333,32

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

169.784,92

Summe Aktiva

539.455,50

420.356,80

PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

48.200,01

0,00

B. Rückstellungen

130.381,86

39.525,00

C. Verbindlichkeiten

360.873,63

380.831,80

Summe Passiva

539.455,50

420.356,80

Die Isetreuhand GmbH gehört gemäß § 267a Abs. 1, Nr. 2 und 3 HGB zur Größenklasse der Kleinstkapitalgesellschaft. Im Geschäftsjahr 2012 wurde ein Umsatzerlös untehalb der € 700.000,00 Grenze erzielt. Die Gesellschaft hat weniger als 10 Arbeitnehmer.

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse i.S.d. der §§ 251, 268 Abs. 7 HGB.

Vorschüsse und Kredite sind der Geschäftsführung nicht gewährt worden, so dass eine Angabe nach § 285 Nr. 9 Buchst. c HGB entfällt.

Hamburg, den 07. Oktober 2014

gez. T. Nebelung

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23.03.2015

Erklären Sie den geschädigten Anlegern doch einmal, was sie zu der Liquidation der Gesellschaft nun wirklich bewogen hat, Herr Thilo Nebelung. Die würden das gerne wissen.

 

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