Thamm & Partner ob die Anleger mit der Veränderung des Gegenstandes der Gesellschaft so einverstanden sind

Unsere Meinung zum Unternehmen Thamm & Partner ist hinreichend bekannt. Wir sehen das Mangement des Unternehmens sehr kritisch.

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 56504 B Bekannt gemacht am: 30.08.2017 14:33 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr:
Veränderungen
15.08.2017
HRB 56504 B: Thamm & Partner GmbH, Berlin, Wormser Straße 5, 10789 Berlin. Gegenstand: Der Erwerb von Baudenkmälern, die Sanierung, Renovierung, Restaurierung, Modernisierung denkmalgeschützter Bauten oder historischer Gebäude, der Erwerb von Grundstücken für die Errichtung von Neubauten oder der Erwerb von Wohn- oder Geschäftshäusern, um diese um- und auszubauen, zu sanieren, renovieren und modernisieren, das Projektmanagement u.a. mit der Projektentwicklung, der Durchführung von Baugenehmigungsverfahren und die Baureifmachung von Grundstücken, das Aufteilen von Wohnhäusern in Wohnungseigentum-Einheiten bzw. von Geschäftshäusern in Sondereigentum, der Verkauf selbst entwickelter Immobilien. Die Vermittlung von Immobilien, die Finanzierungsberatung von Grundstücks- und WEG-Käufern, das Verwalten und Halten von Grundstücksobjekten, die Vermietung und das Verwerten von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, ferner Dienstleistungs-Tätigkeiten nach § 34c Gewerbeordnung als Bauträger auszuführen, insbesondere Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen und für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten und durchzuführen oder als Bauherr im fremden Namen für fremde Rechnung Bauvorhaben vorzubereiten oder durchzuführen und das Erbringen von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Dazu gehört auch die Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung. Ferner der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen operativ tätigen Immobilienunternehmen mit ähnlichem Geschäftsprofil, soweit hierfür keine behördlichen Genehmigungen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erforderlich sind. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.07.2017 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 3 (Gegenstand).

One Comment

  1. Leo Montag, 11.09.2017 at 11:30 - Reply

    Was genau wollen sie andeuten ?
    Mangement des Unternehmens sehr kritisch. Kann diese aussage auch mal fundementiert erfolgen

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