Manchmal schreibt das Leben die schönsten Satiren selbst. Man muss sie nur noch aufschreiben. So geschehen im Verfahren vor dem Landgericht Leipzig, wo die TGI AG gemeinsam mit ihrer Berliner Kanzlei Härting gleich zwei Anläufe unternahm, um per einstweiliger Verfügung gegen mich vorzugehen.
Das Ergebnis: zweimal kein Erfolg.
Nun mag man sich fragen, woran das gelegen haben könnte.
Möglicherweise haben die Richterinnen in Leipzig tatsächlich einen Blick auf die von uns zuvor hinterlegte Schutzschrift geworfen. Schließlich dient eine Schutzschrift genau dem Zweck, dem Gericht auch die andere Seite der Geschichte zu präsentieren, bevor über einen Antrag entschieden wird.
Vielleicht war das hilfreich.
Im ersten Antrag spielte unter anderem eine eidesstattliche Versicherung von Robert Velghe eine Rolle.
Im zweiten Antrag wurde es dann besonders interessant.
Dort sollte ein Artikel untersagt werden. Grundsätzlich ein legitimer Wunsch, wenn man der Meinung ist, dass ein Artikel rechtswidrig ist. Allerdings gab es ein kleines Problem. Der betreffende Artikel stammte aus dem Jahr 2025. Sowohl in der Abmahnung als auch im Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wurde jedoch behauptet, der Artikel stamme aus dem Jahr 2026.
Zunächst gingen wir von einem einfachen Büroversehen aus. Das kann passieren. Menschen machen Fehler. Anwälte übrigens auch. Deshalb waren wir fest davon überzeugt, dass dieser Irrtum spätestens im eigentlichen Verfügungsantrag korrigiert werden würde.
Doch dann geschah das Unfassbare:
Das falsche Jahr wanderte offenbar ungehindert vom Schreibtisch in die Abmahnung, von der Abmahnung in den Verfügungsantrag und schließlich bis zum Gericht von Seiten der Kanzlei Härtung aus Berlin.Man könnte fast meinen, das Jahr 2025 habe unterwegs seinen Pass verloren. Natürlich stellt sich die Frage, wie so etwas bei einer renommierten Kanzlei, wie der Kanzlei Härting aus Berlin, passieren kann.
Vielleicht handelt es sich um einen neuen juristischen Ansatz:
Wenn die Fakten nicht ins gewünschte Jahr passen, verschiebt man einfach das Jahr.
Zeitreisen gelten schließlich als Zukunftsmarkt.
Unabhängig davon bleibt die eigentliche Frage spannend:
Warum dieser enorme Aufwand?
Meine persönliche Vermutung ist, dass man möglicherweise auch ein Signal an den Vertrieb senden wollte.
Nach dem Motto:
„Keine Sorge, wir kümmern uns. Wir gehen juristisch vor.“
Blöd nur, wenn das Gericht am Ende nicht mitspielen möchte.
Dann wird aus der angekündigten Großoffensive schnell eine Art juristischer Wandertag.
Besonders bemerkenswert ist dabei, dass wir trotz aller Verfahren und Schriftsätze weiterhin gesprächsbereit sind. Unser Angebot für einen direkten Dialog besteht nach wie vor. Die Tür steht offen. Man müsste lediglich hindurchgehen.
Bis dahin bleibt die Erkenntnis:
Vor Gericht zählen Fakten.
Und manchmal sogar das richtige Jahr.
Die werden doch nicht so wahnsinnig sein und den GGMT- Trading- Aulicio- Mining- Sack nochmal aufmachen?
Ich geh mal davoon aus, dass sich auch einige Anleger aus dieser Zeit bei DieBewertung gemeldet , und das ein oder andere über ihre Aktienoptionen erzählt haben?
Um welchen Artikel aus 2025 geht es denn? Oder ist es besser den erstmal nicht weiter zu lancieren? Schwebendes Verfahren und so.
Anmerkung der Redaktion: https://www.diebewertung.de/die-goldhandels-kontroverse-ggmtrading-gmbh-trust-gold-international-tgi-aulicio-mining-und-helmut-kaltenegger/
Glückwunsch! Ist es jetzt offiziell, dass Robert Velghe für die TGI arbeitet?
Welch eine Blamage! Aber wie wir Schwaben sagen: „Wie der Herr sos` Gscherr“.
Das ist alsoe das Ergebnis der 9 Topanwälte … die TGI geht in die Offensive und verliert … welch schönes Omen