Der Oberste Gerichtshof der USA hat der US-Post (USPS) den Rücken gestärkt und Klagen wegen angeblich vorsätzlich unterlassener Postzustellung weitgehend ausgeschlossen. In einer knappen 5:4-Entscheidung urteilte das Gericht am 24. Februar, dass die gesetzlich verankerte Immunität der Post auch dann greift, wenn Zustellprobleme absichtlich verursacht worden sein sollen.
Konkret ging es um die Klage einer Vermieterin aus Texas, Lebene Konan. Sie hatte geltend gemacht, Postzusteller hätten über einen Zeitraum von zwei Jahren bewusst keine Briefe an sie und ihre Mieter ausgeliefert. Hintergrund sei rassistische Schikane gewesen, weil sie als Schwarze Vermieterin Wohnungen an Weiße vermiete. Trotz mehr als 50 Beschwerden habe sich nichts geändert. Laut Konan verpassten Mieter Rechnungen, Medikamentenlieferungen und andere wichtige Sendungen; einige zogen schließlich aus.
Die Mehrheit des Gerichts unter Führung von Richter Clarence Thomas stellte jedoch klar: Die gesetzliche Ausnahme im „Federal Tort Claims Act“, die Klagen wegen „Verlust, Fehlleitung oder fahrlässiger Zustellung“ von Post ausschließt, erfasse auch Fälle, in denen die Nichtzustellung absichtlich erfolgt sei. Ob andere Teile von Konans Klage zulässig sind, müsse nun die Vorinstanz prüfen. Eine Schadensersatzklage allein wegen vorsätzlicher Nichtzustellung sei jedoch nicht möglich.
In ihrer abweichenden Meinung kritisierte Richterin Sonia Sotomayor, die Mehrheit dehne den Schutz der Post über die Absicht des Kongresses hinaus aus – selbst dann, wenn eine Nichtzustellung aus „böswilligen Gründen“ erfolge. Auch der konservative Richter Neil Gorsuch schloss sich der Minderheit an.
Die US-Post hatte gewarnt, ohne diesen Schutz drohe eine Klagewelle. Täglich würden rund 300 Millionen Sendungen zugestellt, jährlich gingen etwa 300.000 Beschwerden wegen mutmaßlichen Fehlverhaltens ein. Schon wenn nur ein Prozent davon zu Klagen führe, würde sich die Zahl der Verfahren vervielfachen, argumentierte das Justizministerium.
Konans Anwältin hielt dagegen, ihr Fall sei außergewöhnlich. Eine Zulassung der Klage würde keine Flut unbegründeter Verfahren auslösen. Bereits in früheren Fällen habe das Gericht ähnliche Befürchtungen der Regierung nicht bestätigt gesehen.
Mit dem Urteil setzt der Supreme Court enge Grenzen für Schadensersatzklagen gegen die US-Post – selbst bei schwerwiegenden Vorwürfen.
Die gute Nachricht zuerst: Die Deutschen werden immer älter. Die schlechte Nachricht:...
BeiDie RedaktionSamstag, 20.06.2026Es gibt Nachrichten, bei denen man sich fragt, ob die Beteiligten dieselben...
BeiDie RedaktionSamstag, 20.06.2026Als Bayern-Fan muss ich bei solchen Meldungen immer schmunzeln. 220 Millionen Euro...
BeiDie RedaktionSamstag, 20.06.2026Ach Albert. Kaum bist du weg, vermissen wir dich schon. Also zumindest...
BeiDie RedaktionSamstag, 20.06.2026
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