Studie: Längere Gewährleistungsfristen, gleiche Preise

Die Annahme, dass längere Gewährleistungsfristen automatisch zu höheren Preisen führten, kann der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer aktuellen Studie widerlegen. Der vzbv kritisiert deshalb den Vorschlag der EU-Kommission, die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren künftig als EU-weiten Maximalstandard festzulegen. Längere Fristen und damit ein höheres Verbraucherschutzniveau wären dann in Zukunft nicht mehr möglich. Am 27. September trifft Klaus Müller, Vorstand des vzbv, Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, und wird ihr unter anderem die Studienergebnisse vorstellen.

„Der VW-Skandal hat eindrücklich gezeigt, dass für ein hochpreisiges Produkt wie ein Auto eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren zu kurz ist“, so Otmar Lell, Teamleiter Recht und Handel beim vzbv. „Der Forderung nach längeren Gewährleistungsfristen wurde immer entgegengehalten, dass diese zu Preissteigerungen führten. Unsere Studie schafft Fakten, wo es vorher keine gab: Verbesserungen im Gewährleistungsrecht dank der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie haben nicht zu Preissteigerungen geführt.“

Längere Gewährleistungsfristen bei gleichbleibenden Preisen

In der Studie „Die ökonomischen Auswirkungen einer Verbesserung des deutschen Gewährleistungsrechts“ hinterfragte der vzbv, inwieweit sich Verbesserungen im Verbraucherschutz durch die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie auf Preise ausgewirkt haben. Untersucht wurde die Preisentwicklung von Gütern, die besonders häufig von Gewährleistungsansprüchen betroffen sind, beispielsweise Telefone, Computer, Möbel, Haushaltsgeräte, Autos, Bekleidungsartikel sowie Haus- und Gartenartikel. Dabei vergleicht die Studie die Preisentwicklung dieser Produkte und Güter mit der gesamtwirtschaftlichen Preisentwicklung und stellt verschiedene Länder gegenüber. Die Studie führt zu zwei Feststellungen:

  1. Generelle Verbesserungen im Verbraucherschutz durch die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie sind nicht mit Preissteigerungen einhergegangen. In Deutschland wurde beispielsweise infolge der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie die Gewährleistungsfrist von 6 Monaten auf zwei Jahre verlängert.
  2. Auch beim Vergleich der unterschiedlichen Mitgliedstaaten ist kein Unterschied in der Preisentwicklung im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutzniveau feststellbar. Die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie legt nur einen Mindeststandard im Verbraucherschutz fest. Demzufolge sind einige EU-Mitgliedsstaaten über das Niveau der Richtlinie hinausgegangen. So liegen Gewährleistungsfristen beispielsweise in Schweden bei drei, in Norwegen bei fünf und in Irland bei sechs Jahren. Die Studienergebnisse zeigen keine systematischen Unterschiede der Preisentwicklung im Untersuchungszeitraum.

EU-Kommission will Frist auf zwei Jahre festsetzen

In ihrem neuen Vorschlag möchte die EU-Kommission in der Richtlinie für Online-Kauf EU-weit zwei Jahre Gewährleistungsfrist und zwei Jahre Beweislastumkehr festsetzen. Die Beweislastumkehr begründet für einen Zeitraum von sechs Monaten die Vermutung, dass ein später festgestellter Mangel von Anfang vorlag und somit zur Gewährleistung berechtigt. Die Kommission plant dies als Teil einer Vollharmonisierung. Das heißt, der EU-Standard ist auch Maximalstandard. Ein landeseigenes höheres Verbraucherschutzniveau in Form von längeren Gewährleistungsfristen ist dann nicht mehr zulässig. Der Vorschlag der EU-Kommission bezieht sich zwar explizit nur auf den Online-Handel. Um unterschiedliche Standards zwischen Online-Handel und stationärem Handel zu vermeiden, soll der Vorschlag aber im Gesetzgebungsverfahren auch auf den stationären Handel ausgeweitet werden.

Klaus Müller trifft Věra Jourová

Der vzbv steht dem Vollharmonisierungsansatz der Kommission in dem Richtlinienentwurf kritisch gegenüber. Eine verbraucherfreundlichere Gesetzgebung, wie beispielsweise die Anpassung der Gewährleistungsfrist an die erwartete Lebensdauer, wäre damit auf absehbare Zeit unmöglich. Klaus Müller, Vorstand des vzbv, wird die Forderungen des vzbv bei einem Treffen mit Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, am 27. September erläutern.

Quelle: VZBV

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