Die im Frühjahr eingeführte Teil-Legalisierung von Cannabis sorgt weiterhin für kontroverse Diskussionen zwischen den Bundesländern. Während einige Ministerien konkrete Änderungen an den Vorgaben für Anbauvereine verlangen, stellen andere die Legalisierung grundsätzlich infrage.
Das Gesundheitsministerium in Sachsen-Anhalt sprach sich dafür aus, die bestehenden Bestimmungen für Cannabis-Clubs und Anbauvereinigungen zu überarbeiten. In der Praxis habe sich gezeigt, dass manche Regelungen nicht eindeutig genug seien und zu Unsicherheiten bei Genehmigungen führten. Gleichwohl betonte das Ministerium, die meisten Vorgaben seien „überwiegend gut handhabbar“.
Auch das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern sieht Nachbesserungsbedarf, insbesondere bei den Prüfungsverfahren für die Zulassung von Anbauvereinen. Dort seien die Voraussetzungen häufig nicht klar definiert, was den zuständigen Behörden eine einheitliche Auslegung erschwere. Damit bestehe das Risiko, dass sich in den Ländern unterschiedliche Standards entwickeln.
Deutlich schärfer fällt die Kritik in anderen Bundesländern aus: Sowohl das Gesundheitsministerium in Baden-Württemberg als auch das in Nordrhein-Westfalen äußerten grundsätzliche Vorbehalte gegen die Cannabis-Legalisierung. Beide Ministerien befürchten negative Folgen für den Jugend- und Gesundheitsschutz und stellten die politische Entscheidung zur Freigabe selbst infrage.
Die unterschiedlichen Stimmen machen deutlich, dass das Gesetz zwar in Kraft ist, seine Ausgestaltung aber weiterhin für Konflikte sorgt. Während einige Länder auf pragmatische Nachjustierungen drängen, rütteln andere an den Grundfesten der Reform. Es deutet sich an, dass die Bundesregierung in den kommenden Monaten weiteren Druck aus den Ländern spüren könnte – sei es in Form von konkreten Änderungsvorschlägen oder einer grundsätzlichen Debatte über Sinn und Zweck der Legalisierung.
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