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Strafmündig ab 12 Jahre?

qimono (CC0), Pixabay
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Der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann spricht sich für eine Herabsetzung der Strafmündigkeit von derzeit 14 auf 12 Jahre aus. „Jugendliche Straftäter müssen Konsequenzen spüren, und zwar so rasch wie möglich“, schreibt er in einem Beitrag für das Internetportal „t-online“.

Linnemann betont jedoch, dass vor einer solchen Gesetzesänderung eine umfassende Studie erforderlich sei. Diese Studie solle klären, ob sich der Reifungsprozess von Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren tatsächlich nach vorne verschoben habe. „Nur auf Basis fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse können wir verantwortungsvoll entscheiden“, so Linnemann weiter.

Darüber hinaus fordert der CDU-Generalsekretär, dass Eltern stärker in die Verantwortung genommen werden. Er brachte in diesem Zusammenhang ein Handyverbot an allen deutschen Grundschulen ins Gespräch. „Wir müssen sicherstellen, dass die Erziehung und Aufsichtspflicht der Eltern nicht vernachlässigt wird“, erläutert Linnemann. Das Handyverbot an Grundschulen sei ein Schritt in diese Richtung und könne helfen, die Aufmerksamkeit der Kinder auf das Wesentliche zu lenken.

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