BWF Stiftung – rudert die BaFin zurück? Keine Rede mehr von Anlagebetrug und „falschem Gold“-hört-hört! Nur noch eine „normale Abwicklung“ – Gibt es jetzt einen BaFin Skandal?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V., Köln, mit Bescheid, der am 25. Februar 2015 bekannt gegeben wurde, das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet. Der Verein tritt auch unter dem Namen „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“ oder „BWF-Stiftung“ in Erscheinung.

Der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. bot Anlegern den Erwerb von physischem Gold an. Zugleich verpflichtete der Verein sich, dieses nach Ablauf der Vertragslaufzeit zum ursprünglichen Kaufpreis zurückzukaufen. Mit dieser Zusicherung betrieb der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Einlagengeschäft ist durch vollständige Rückzahlung aller angenommenen Gelder abzuwickeln.  Die BaFin hat zur Durchsetzung der Abwicklungsanordnung
Herrn Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau
BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte Part-GmbB
Zeilweg 42
60439 Frankfurt am Main
zum Abwickler bestellt. Er ist u.a. befugt, den Schriftverkehr mit betroffenen Anlegern zu führen und das unerlaubte Einlagengeschäft durch Rückzahlung der vorhandenen Gelder an die Anleger abzuwickeln sowie die bestehenden Verträge zu kündigen. Herr Dr. Bernsau stellt unter www.bbl-law.de/verfahren/bwf-stiftung Informationen zum Stand der Abwicklung zur Verfügung.
Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

BWF Stiftung Anlagebetrug Bafin – Google-Suche

Klickt  man de n Link auf den Alten Artikel der BaFin an, dann gibt es den Artikel nicht mehr?

BaFin – Startseite – HTTP Status 404

 

Das war der alte BaFin Artikel

Gemeinsamer Einsatz der Polizei Berlin und der BaFin wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Anlagebetrugs

25. Februar 2015

Die Polizei Berlin und die BaFin haben heute in Berlin und Köln mehrere Firmen, Geschäftsräume und Wohnungen durchsucht. Grund für die Durchsuchungen war der Verdacht auf gewerbsmäßigen Betrug und auf Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Die Ermittlungen richteten sich gegen derzeit zehn Personen, die potenziellen Anlegern ein Anlageprodukt angeboten haben sollen, bei dem sie den Ankauf von Gold suggerierten.

An dem Einsatz, dem 19 Durchsuchungsbeschlüsse zugrunde lagen, waren rund 120 Polizeibeamte und fünf Ermittler der BaFin beteiligt. Zeitgleich wurde eine Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei von der BaFin mit der Rückabwicklung der nicht genehmigten Anlagegeschäfte beauftragt. Informationen dazu hält die Kanzlei im Internet unter http://www.bbl-law.de/verfahren/bwf-stiftung bereit.

Die BaFin geht davon aus, dass die Verdächtigen von circa 6.500 Anlegern insgesamt rund 48 Millionen Euro einsammelten. Nach derzeitigen Erkenntnissen des Landeskriminalamtes Berlin wurde ein zweistelliger Millionenbetrag dieser Anlegergelder nicht zum Ankauf von physischem Gold und somit vertragswidrig und betrügerisch verwendet.

In Berlin stellten Kriminalbeamte insgesamt etwa vier Tonnen angebliches Gold sowie umfangreiches Beweismaterial sicher, darunter Computer und Geschäftsunterlagen. Wie hoch der Feingehalt des Goldes ist und ob es sich um „Doubletten“ handelt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Sämtliche im Rahmen der Durchsuchungen sichergestellten „körperlichen“ Vermögenswerte werden der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei zum Zwecke der Rückabwicklung überlassen. Die BaFin stellt den Ablauf des Prozederes auf ihrer Homepage für die geschädigten Anleger anschaulich dar. Das Berliner Landeskriminalamt empfiehlt, sich vorrangig dort über Fragen des weiteren Ablaufs zu informieren.

E-Mail: pressedienst@polizei.berlin.de
Internet: www.polizei.berlin.de

21 Comments

  1. BF Dienstag, 04.08.2015 at 19:45 - Reply

    im Prinzip gibt es aber wohl immer noch keine konkreten Erkenntnisse, ausser,d ass nicht alles Gold ist, was glänzt. Aber auch das heißt nicht so viel, so lange man nicht weiß, was an Bargeld und sonstigen Beisitztümern vorhanden ist.

  2. Dirk Rohde Samstag, 28.02.2015 at 08:23 - Reply

    Falsches Gold einzulagern macht m.E. nur Sinn um damit z.B. potentielle Kunden zu „täuschen“, um diese Glauben zu machen, alles ist seriös. Ich frage mich aber, was hat die KPMG geprüft? Wenn 4 Tonnen Gold vorhanden wären, müssen ja auch entsprechende Gelder vorhanden gewesen sein. Denn…das Gold wurde ja der BWF geliehen. Folglich musste annähernd soviel Gold wie Geld vorhanden sein. Wenn dem nicht so war, hätte das dich der KPMG auffallen müssen. Da stehen noch viele offene Fragen im Raum.

  3. Goldbug Samstag, 28.02.2015 at 07:40 - Reply

    3 Anmerkungen zum Artikel des „Berliner Kurier“:

    1. Die BWF hat laut eigener Aussage Gold verkauft, um die Kundenansprüche zu befriedigen. Wenn man einen Gegenstand verkauft, befindet sich dieser i.d.R. nicht mehr im Eigentum des Verkäufers. Über die Echtheit des verkauften Goldes gab es bisher noch keinen negativen Bericht.

    2. In den letzten Tagen wurde, auch hier im Forum, immer wieder darüber spekuliert, wem denn nun die 4 t Gold im Keller der BWF überhaupt gehöre.
    Lt. Zeitung sind es nun nur noch 200 kg Gold und 3,8 t „die nur so aussahen wie Gold, vermutlich war es z. B. vergoldetes Kupfer „. Die Frage, wem das nun gehört, ist höchst spannend, spielt für die Rückabwicklung der Kundengelder aber überhaupt keine Rolle…

    3. Der Artikel ist sehr reißerisch geschrieben, bringt aber keine neuen Erkenntnisse. Die angegebenen Quellen unterstützen auch nicht die Aussage des Artikels, sondern sollen diesem nur eine gewisse Qualität verleihen. Wenn sie ihn 2-3 mal gelesen haben, verstehen sie, was ich damit meine.

    Zusammengefasst kommen wir der Wahrheit damit nicht näher. Was uns bleibt, ist abzuwarten, was die Behörden ermitteln und dann zu gegebener Zeit mitteilen werden.

  4. Nordlicht - verwirrt Samstag, 28.02.2015 at 07:15 - Reply

    Wenn man sich so die weiteren Schlagzeilen zwischen des Berliner Kurier anschaut, sieht das eher für mich auch, dass es Sensationsredaktionismus als fundiertes Wissen…

    3,8t Gold wäre denke ich der Sensationsfund und ich denke die größte Goldbetrügerei von der man gehört hat und dann weiß es nur der Berliner Kurier?? Niemand anderes weiß es, nur der Berliner Kurier…mal davon abgesehen, dass es nicht ganz so einfach ist Gold zu fälschen…bei Kupfer benötigt man fast die fünffache Menge aufgrund der Dichte und mit Wolfram und Uran würde es super klappen…das eine fällt raus wegen ziemlich ungesund…das andere ist extrem kostspielig…

    Das BaFin und alle ermittelden Personen sind garantiert so nervös bei dieser riesigen Goldmenge, dass die nicht das Gold bei sich in Tresor werfen und zwei Wochen unbeachtet lassen…die wollen doch genauso schnell wissen, ob es echt ist…also hätte die Meldung über Falschheit erfolgen können…

    …was passiert: die BaFin ändert ihre Meldung ab!!!!

  5. feistelbauer Samstag, 28.02.2015 at 05:02 - Reply

    Wer die Artikel über das vermeitliche Gold liest, der kommt zu einigen Ungereimtheiten:
    – Standort des Tresors (Königsweg 5 oder wie von GoMoPa beschrieben eingerahmt zwischen französischen Friedhof und PAX Bank in einer ehem. Bank) => dazwischen liege knapp 30 Minuten Fahrzeit
    – Mai 2013 waren für 35 mio Gold vorhanden (ca. 1000 kg) keine 2 Jahre später 4000 kg angebliches Gold bei ca. 48000000 € Anlagegelder
    – woher kommt die Mehrung???

  6. sailer Freitag, 27.02.2015 at 21:42 - Reply

    So ein Schwachsinn – die Stiftung im Koenigsweg 5 gleicht einer Festung – Gesamtbaukosten ca. 15 Millionen Euro um nur 200 kg zu lagern ? Unglaublich welchen Bloedsinn die Medien schreiben – aber genau der Berliner Kurier wird es wissen, ist schon klar !

  7. Kurier Freitag, 27.02.2015 at 19:45 - Reply

    Wenn das stimmt…, nur 200 kg ist echtes Gold, dann …
    …nun ja, sonst hätte es die BaFin ja auch nicht so eilig gehabt.

    http://www.berliner-kurier.de/polizei-justiz/edelmetall-beschlagnahmt-der-schmutzige-goldbunker-von-berlin,7169126,29987730.html

  8. Chris Freitag, 27.02.2015 at 19:14 - Reply

    Mal ne Verständnisfrage: 4 Tonnen Gold wurden gefunden? = 4.000.000 Mio Gramm.
    31g ist eine Fine Unze also ca. 129.000 Unzen!
    Eine Unze kostet ca 1080 EUR im Moment!!. Die Frage ob das Gold 999er ist hat sich damit erledigt oder? Rechne ich falsch?

  9. Dirk Rohde Freitag, 27.02.2015 at 14:16 - Reply
  10. Pieczka Michael Freitag, 27.02.2015 at 13:21 - Reply

    Anmerkung: Wieso so plötzlich eine Großrazzia mit 120 Leuten an verschiedenen Stellen gleichzeitig…….weil die BWF „jetzt auf einmal“ gegen das Einlagengeschäft KWG verstoßen hat, …….das fällt denen von der BaFin auf einmal zu genau diesem Zeitpunkt nach über 4 Jahren Vermittlung der BWF in diesem Bereich ein………..irgendwie schon recht merkwürdig……..sollten da vielleicht andere Dinge eine Rolle spielen……..Stiftung, Stiftungsrecht, dazugehörige Steuern……

    Queensgold pro wurde doch meines Wissens letztes Jahr auf Anordnung der BaFin auch rückabgewickelt, da habe ich aber nie was gehört das das nicht gepasst hat, war aber auch keine Stiftung sondern eine gmbH,…..
    vielleicht kann es ja mit dem was zu tun haben.

  11. derPrüfer Freitag, 27.02.2015 at 12:24 - Reply

    Und noch ein Kommentar von mir: Auf der aktuellen Seite der Kanzlei von Dr. Schulte wird der aktuelle Stand der BWF-Problematik meines Erachtens sehr klar und sachlich dargestellt. Übrigens wird in diesem Beitrag der Betrugsverdacht gegen die BWF-Stiftung mit keinem Wort erwähnt!

  12. derPrüfer Freitag, 27.02.2015 at 12:08 - Reply

    Vielleicht kann hier folgender Hinweis hilfreich sein: Bei dem Gesamtwert von 130 Mio Euro für vier Tonnen Gold geht man bisher meines Wissens von 999er bzw. 995er Gold aus. Wenn der Goldgehalt weitaus geringer wäre, läge der Wert natürlich auch entsprechend niedriger. Bei dem nach wie vor angenommenen Handel mit Gold ist dies durchaus möglich und üblich. Aber auch hier sei deutlich vermerkt: Dies ist nur der durch nichts belegte Versuch einer Erklärung von meiner Seite!

  13. michael walter Freitag, 27.02.2015 at 10:59 - Reply

    Lob an die Redaktion, gute Arbeit,

    ich denke auch nicht, dass falsches Gold eingelagert war.

    Wenn jedoch vier Tonnen echtes Feingold eingelagert war, dann entspricht dies einem Wert von rd. 130 Millionen Euro.

    Wenn der offizielle Umsatz jedoch nur 48 Millionen betrug, dann ist wahrscheinlich ein weiteres Fass aufgemacht worden.

    Mit welchem Geld wurde das „überschüssige“ Gold gekauft?

    Man kann hier nur spekulieren: Schwarzgeld, Geldwäsche, Russengeld, Drogengeld, …

    Aber die BWF-Stiftung hat doch angeblich alles getan, um Geldwäsche zu bekämpfen. Ein bekannter Verbraucherrechtsanwalt hielt Seminare, eine Steuerkanzlei in Köln überwachte alle Zahlungsflüsse, …

    Ich verstehe das nicht, dass dann noch ( wenn man die Aufschläge einkalkuliert) rd. 50 Millionen Zahlungen nicht geklärt sind.

    Auf der anderen Seite wird die Geschichte für die „offiziellen“ Anlager einen guten Ausgang finden, denn der Zwangsverwalter hat genügend Mittel um deren Ansprüche zu befriedigen.

  14. Dirk Rohde Freitag, 27.02.2015 at 10:54 - Reply

    Ich war gerade auf der Startseite der BaFin.
    Dort finde ich lediglich den Link mit der Massnahme der Rückabwicklung. Keinen Hinweis auf Betrug o.ä.

  15. Pieczka Michael Freitag, 27.02.2015 at 10:33 - Reply

    An die Redaktion,

    danke für die Info, das was Sie schreiben hatte ich vorher bereits gemacht,…..
    sagt aber für mich nicht aus, das die BaFin zurückrudert. Wieviele Seiten z.B. im google konnte man gestern noch öffnen und sind heute mit error status 404 belegt!!!???
    Ich persönlich denke wenns auf der Starthomepage der BaFin noch drauf steht
    wird´s wohl aktuell sein, ……oder wissen Sie mehr???

  16. feistelbauer Freitag, 27.02.2015 at 10:30 - Reply

    Sorry, aber auf der Bafin-Seite funktioniert der Link:

    http://www.berlin.de/sen/justiz/strafverfolgung/presse/archiv/20150225.1700.401243.html

    zur Staatsanwaltschaft immer noch. Eine Hausdurchsuchung erfolgt nicht aus Spaß an der Freud, diese wird richterlich angeordnet und er Staatsanwalt muss einen entsprechenden Anfangsverdacht haben und belegen. Nur eine anonyme Mail reicht hier sicherlich nicht aus.

    Anmerkung der Redaktion:
    Sie haben recht, aber ein Artikel nahezu gleichen Inhalts stand auf der BaFin Seite, und der hat sich verändert und zwar in wichtigen Punkten. genau der Artikel von der BaFin Seite ist aber nicht mehr da.

    • feistelbauer Freitag, 27.02.2015 at 13:16 - Reply

      Welche tiefschürfenden Unterschiede?

      6500 Anleger, 48 Mio. € Einlagen, möglicherweise gefälschtes Gold, zweistelliger Betrag nicht in Gold investiert

      Also wo hier die Bafin zurückrudert?

  17. Pieczka Michael Freitag, 27.02.2015 at 10:05 - Reply

    An den Administrator,

    verstehe ehrlich gesagt nicht was Sie hier mit dem Artikel sagen wollen.
    Wenn ich auf die Startseite der BaFin gehe kommt als erste Meldung die vom 25.2.2015 der BWF – hat sich doch nichts verändert, oder sehe und lese ich falsch?

    Anmerkung der Redaktion:
    Sie müssen mal die Links anklicken unter dem Artikel. Da findet man im Google Suchergebnis genau diesen Hinweis auf einen Bafin Artikel, klickt man den Link an, dann gibt es den Artikel nicht mehr.

  18. Dirk Rohde Freitag, 27.02.2015 at 09:58 - Reply

    ….erstmal Hut ab vor Eurem Journalismus. Ihr seit wirklich am Ball der Zeit.

    Mir wird langsam übel, wenn ich das ganze Drumherum mit der BWF lese…hoffentlich werden da bald Fakten für die Ankläger aber auch für die BWF geschaffen. Wir haben ein Anrecht darauf!

Leave A Comment