BWF Stiftung – Neues Informationsschreiben der Kanzlei Pforr aus Bad Salzungen

Die Kanzlei Pforr hat uns das neueste Schreiben an die BWF-Anleger zur Kenntnis und Verwendung übermittelt. Das wollen wir Ihnen hier gerne zur Verfügung stellen, um eine Kentnisnahme Ihrerseits zu gewährleisten. Wir selber bedanken uns für die Information bei der Kanzlei Pforr.

BWF informationenkanzleipforroktober262015

5 Comments

  1. Blue Rose Dienstag, 03.11.2015 at 14:35 - Reply

    Nun ja was soll es denna uch zu kommentieren geben, wenn es keine Neuigkeiten mehr gibt. Das einzig interessante mag noch sein, wie hoch die Quote sein mag, wobei auch da doch abzusehen ist, dass die recht bescheiden ausfallen dürfte.
    Ta aber ich gebe Trader recht, für die Betrüger ist alles das, was der Insolvenzverwalter nicht zu finden vermag , eine gute Altersanlage.

  2. feistelbauer Dienstag, 03.11.2015 at 07:07 - Reply

    Die Aufmerksamkeitskurve ist eben sehr steil, die Trolle haben die Chats verlassen und zurück bleiben beschi… Anleger. Wie schon bei S&K, shedlin, Canada Gold, poc, ….
    Bald kommt noch ECI dazu.

  3. Niki Montag, 02.11.2015 at 19:47 - Reply

    Das BWF- thema scheint nun endgültig abgefrühstückt, oder?
    Man liest und hört so garnichts Neues mehr. So sind die großen Aufregungen nun verebbt und die Betrüger freuen sich auf milde Urteile und anschließend einen geruhsamen Lebensabend.
    War halt doch als Altersvorsorge geeignet, diese Scheißanlage!

    • Trader Dienstag, 03.11.2015 at 09:43 - Reply

      Nun ja, ein etwas seltsamer Ausdruck,“Scheißanlage“. Im Grundsatz sicher richtig. Nun die Anlage selber kann nichts dafür. Es ist wie so immer und überall unser Zeitgenosse Mensch, der dafür vernatwortlich ist. Kriminelle Typen und von denen scheint es nur so zu wimmeln siehe auch VW und vielen anderen Baustellen in unserem Umfeld, haben es zu verantworten. Perönlich vertraue ich seit jetzt nur noch meinem Hund und zwar bedingungslos. jeder andere ist für mich A…..loch, bis er mich vom Gegenteil überzeugt. Amen

  4. ratz Dienstag, 27.10.2015 at 12:09 - Reply

    Nun ja die Kanzlei Pforr pocht weiterhin auf die Eigentumsrechte des Goldes. Spätestens durch die Rückabwicklungsvereinbarung, die die meisten Anleger unterzeichnet haben, ist das hinfäliig. Insbesondere aber deshalb, weil juristisch überwiegend ja die Meinung verreten wird, dass keine spezifische Eigentumszuordnung zu einem bestimmten stück Gold möglich ist.

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