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Stadtwerke Gera – Sonderinsolvenzverwalter

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In dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.Stadtwerke Gera Aktiengesellschaft vertr. d. d. Vorstand, – AG Jena, HRB 201504 -, De-Smit-Str. 18, 07545 Gera ist heute am Freitag, 18.07.2014, um 11:00 Uhr beschlossen worden: Rechtsanwalt Miguel Grosser, Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München ist als vorläufiger Sonderinsolvenzverwalter bestellt.

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zulässig. Diese ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Gera, Justizzentrum Gera, Haus 5, Rudolf-Diener-Str. 1, 07545 Gera schriftlich oder zur Niederschrift der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einzulegen. Soweit die Entscheidung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de öffentlich bekannt gemacht wurde, beginnt die Notfrist spätestens zwei Tage nach Bekanntmachung. Erfolgte die Zustellung früher,
ist dieser Zeitpunkt maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gera 8 IN 340/14

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