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Stadtwerke Gera Aktiengesellschaft – Insolvenz eröffnet

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Über das Vermögen d. Stadtwerke Gera Aktiengesellschaft vertr. d. d. Vorstand, – AG Jena, HRB 201504 -, De-Smit-Str. 18, 07545 Gera wird heute, am 01.10.2014, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß § 16 InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Dem Schuldner wird gemäß § 80 InsO verboten, sein Vermögen zu verwalten und über sein
Vermögen zu verfügen.
Zum Insolvenzverwalter wird gemäß § 27 InsO ernannt:
RA Dr. Michael Jaffé, Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München.
Der nach § 139 InsO maßgebliche Insolvenzantrag ist beim Insolvenzgericht am
27.06.2014 eingegangen.
Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 05.11.2014
bei dem Insolvenzverwalter in 2-facher Ausfertigung unter Beifügung der die
Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden.
Termin zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin) wird bestimmt auf
Mittwoch, 26.11.2014, 11:00 Uhr, Rudolf-Diener-Str. 1, Raum 019, JZ Gera Haus 6.
Der Termin dient der Berichterstattung des Verwalters über die wirtschaftliche Lage
des Schuldners und ihrer Ursachen sowie zur Beschlussfassung gemäß §§ 57, 66, 68, 79,
100, 101, 149, 157, 160, 162, 163, 207, 271 InsO.
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung für
Entscheidungen gem. § 160 InsO als erteilt.
Termin zur Gläubigerversammlung (Prüfungstermin) wird bestimmt auf
Mittwoch, 25.02.2015, 13:00 Uhr, Rudolf-Diener-Str. 1, Raum 301, JZ Gera Haus 5.
Der Termin dient der Forderungsprüfung gemäß § 176 InsO. Die Gläubiger, deren
Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Alle Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner zu leisten, sondern an den Verwalter.
Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Verwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch
nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
daraus entstehenden Schaden.

Zum Sonderinsolvenzverwalter wird RA Miguel Grosser, Franz-Joseph-Straße 8, 80801
München bestellt. Der Aufgabenkreis des Sonderinsolvenzverwalters umfasst die
Geschäfts- und Lieferbeziehungen zwischen der Schuldnerin und der Geraer
Verkehrsbetrieb GmbH sowie der FGG Flugbetriebsgesellschaft mbH Gera.

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zulässig. Diese
ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Str. 1,
07545 Geraschriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen.
Soweit die Entscheidung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de öffentlich bekannt
gemacht wurde, beginnt die Notfrist spätestens zwei Tage nach Bekanntmachung.
Erfolgte die Zustellung früher, ist dieser Zeitpunkt maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die
Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gera

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