Staatsanwaltschaft München I zu Malte Hartwieg

Staatsanwaltschaft München I 316 Js 211330/13

Unter dem Az.: 316 Js 211330/13 wird gegen den Beschuldigten Malte Andre HARTWIEG, geb. am 16.12.1972, letzte bekannte Anschrift: Carretera de Randa-Montuiri, km 2,100 (alternativ km 2,7), Randa, Algaida, Mallorca/Spanien, gegen den Beschuldigten Christian KRUPPA und gegen weitere Beschuldigte bei der Staatsanwaltschaft München I ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs u.a. geführt. Die entsprechenden Ermittlungen sind nicht abgeschlossen.Die Staatsanwaltschaft München I führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftaten Verletzten durch.

Zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe zugunsten der durch die Straftaten Verletzten war mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 22.12.2014, Az.: II Gs 6844/14, aufrecht erhalten durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 18.06.2015, Az.:ER I Gs 3497/15, weiter aufrecht erhalten durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 17.12.2015, Az. II Gs 9123/15, ein dinglicher Arrest unter anderem in das Vermögen der Nebenbeteiligten (Arrestschuldnerin)

NCI New Capital Invest Oil & Gas USA 19 GmbH,
Nymphenburger Straße 4, 80335 München,
vertreten durch den Geschäftsführer Malte Andre HARTWIEG
(Arrestbetrag: 2.284.134,13 EUR)

angeordnet worden. In Vollziehung dieses dinglichen Arrestes war mit Pfändungsbeschluss der Staatsanwaltschaft München I vom 22.12.2014 die Forderung der oben genannten Nebenbeteiligten NCI New Capital Invest Oil & Gas USA 19 GmbH gegen die Stadtsparkasse München, vertr. durch den Vorstand, Unternehmensbereich Recht, Ungererstr. 75, 80805 München aus allen gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindungen (Konten, Depots, etc.) gepfändet worden.

Insoweit wird auf die im Bundesanzeiger bereits am 04.08.2015 veröffentlichte Geschädigtenmitteilung verwiesen.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der NCI New Capital Invest Oil & Gas USA 19 GmbH (Amtsgericht München, Az. 1500 IN 1011/15) wurde durch Beschluss des Amtsgerichtes München vom 01.03.2016, Az.: ER II Gs 1784/16, der in das Vermögen der Nebenbeteiligten NCI New Capital Invest Oil & Gas USA 19 GmbH angeordnete dingliche Arrest aufgehoben. In der Folge wurden die o.g. Pfändungsmaßnahme(n) aufgehoben.

Mit Aufhebung des dinglichen Arrestes und der Pfändungsmaßnahme(n) ist das Rückgewinnungshilfeverfahren gegen die Nebenbeteiligte NCI New Capital Invest Oil & Gas USA 19 GmbH abgeschlossen. Diesbezüglich werden von Seiten der Staatsanwaltschaft keine weiteren Schritte zugunsten der durch die Straftaten Geschädigten eingeleitet. Insbesondere besteht insoweit auch keine Möglichkeit mehr, die Zwangsvollstreckung nach § 111g Abs. 2 StPO zuzulassen.

Auskunft und Beratung in Zusammenhang mit Eröffnung und Ablauf des Insolvenzverfahrens kann und darf durch die Staatsanwaltschaft nicht erteilt werden. Entsprechende Zuschriften können daher nicht beantwortet werden. In diesem Zusammenhang wird auf die über das Internet unter der Adresse http://pohlmannhofmann.de/nci-19-gmbh/ öffentlich abrufbaren Informationen des Insolvenzverwalters hingewiesen.

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