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Staatsanwaltschaft Koblenz zu Markus Bernhard Vogl: vorläufige Sicherungsmaßnahme

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In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz (Az.: 2050 Js 37937/14) gegen Herrn Markus Bernhard Vogl, geb. in Schwandorf, wohnhaft in 67547 Worms, wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz hat das Amtsgericht Koblenz (Az.: 30 Gs 5224/14) am 30.06.2014 einen dinglichen Arrest gegen den Beschuldigten Markus Bernhard Vogl, geb. in Schwandorf, wohnhaft in 67547 Worms, angeordnet.Verletzte der vorstehend genannten Straftaten möchten sich bitte bei der Staatsanwaltschaft Koblenz – Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen –, Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz, unter Angabe des Aktenzeichens 2050 Js 37937/14 melden.

 

3 Kommentare

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    auch ich habe von Herrn Vogll Microsoft Software gekauft. Erst als sie heute plötzlich nicht mehr funktionierte habe ich recherchiert und bin auf diesen Beitrag gestoßen. Der Kauf war bereits im Februar 2014. Ist es überhaupt noch möglich und sinnvoll sich hier als Geschädigter zu melden?
    Gruß Susanne Sutter

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    auch ich bin Geschädigter des Herrn Markus Vogl, der mir teure Microsoft Software verkauft hat und diese nicht rechtmäßig lizenziert werden kann.
    Ich werde ebenfalls Anklage gegen Herrn Vogl erheben um meinen Schaden geltend zu machen.
    Gruß Roland Hellermann

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