Staatsanwaltschaft Hannover
Staatsanwaltschaft Hannover4031 Js 86243/17 In dem Vermögensermittlungsverfahren 4031 Js 86243/17, Staatsanwaltschaft Hannover, gegen Sven Merten zu dem Grundermittlungsverfahren 2413 Js 72734/17 Staatsanwaltschaft Hannover, wegen gewerbsmäßigen Diebstahls hat die Staatsanwaltschaft Hannover folgende Vermögenswerte zur Sicherung der Ansprüche Geschädigter gem. §§ 111 e, 111 f Abs. 1, 111 h StPO vorläufig sichergestellt: Beschuldigter Sven Merten:
Inwieweit die sichergestellten Vermögensgegenstände für die Geschädigten verwertbar sind, hängt von möglicherweise bestehenden Rechten Dritter ab. Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO.
Hannover, 30.05.2017 Hacker, Staatsanwalt |
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