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4031 Js 86243/17

In dem Vermögensermittlungsverfahren 4031 Js 86243/17, Staatsanwaltschaft Hannover, gegen Sven Merten zu dem Grundermittlungsverfahren 2413 Js 72734/17 Staatsanwaltschaft Hannover, wegen gewerbsmäßigen Diebstahls hat die Staatsanwaltschaft Hannover folgende Vermögenswerte zur Sicherung der Ansprüche Geschädigter gem. §§ 111 e, 111 f Abs. 1, 111 h StPO vorläufig sichergestellt:

Beschuldigter Sven Merten:

Pfändung einer Forderung gegen die Postbank Essen in Höhe von 1.440,41 Euro (Konto Nr. DE14 1001 0010 0811 4501 14 und DE49 2011 0022 3013 3186 46)

Bargeld in Höhe von 280 Euro

Inwieweit die sichergestellten Vermögensgegenstände für die Geschädigten verwertbar sind, hängt von möglicherweise bestehenden Rechten Dritter ab.

Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO.

 

Hannover, 30.05.2017

Hacker, Staatsanwalt

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