Staatsanwaltschaft Hamburg

Published On: Dienstag, 11.08.2020By

Staatsanwaltschaft Hamburg

3300 Js 240 / 17 (8012) V

Im Vollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg, Az. 3300 Js 240 / 17 (8012) V gegen den Einziehungsbeteiligten Andrij, M. wegen des Mitsichführens von Gegenständen aus deliktischer Herkunft im Hinterhof der Anschrift Beim Grünen Jäger 6 in Hamburg hat das Amtsgericht Hamburg durch Beschluss vom 21.01.2019 (Geschäfts-Nr. 248-324/17) die Einziehung eines Damenfahrrades, zweier Armbanduhren des Herstellers „Kaptan & Son“ sowie einer Armbanduhr des Herstellers „Ferrari“ angeordnet.

Die Entscheidung ist seit dem 13.05.2019 rechtskräftig.

Diese Mitteilung soll den Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Ein eingezogener Gegenstand wird dem Verletzten, dem ein Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten erwachsen ist, oder dessen Rechtsnachfolger herausgegeben bzw. zurückübertragen. Verletzte, die einen Entschädigungsanspruch geltend machen möchten, können diesen innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Hamburg zum oben genannten Aktenzeichen formlos anmelden; die Anspruchsberechtigung ist gegebenenfalls glaubhaft zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anspruch nur noch geltend gemacht werden, wenn der Verletzte ein vollstreckbares Endurteil im Sinne des § 704 der Zivilprozessordnung oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 der Zivilprozessordnung vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt (§§ 459h Abs. 1, 459j Strafprozessordnung).

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