Staatsanwaltschaft Bochum

Staatsanwaltschaft Bochum

651 Js 78/​20 V – 30.07.2021

Vollstreckungsverfahren gegen Hatip Ozan
Tatvorwurf: Betrug u. a.
Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Urteil vom 09.11.2020 hat das Landgericht Bochum – II-13 KLs 14/​20 – hinsichtlich Hatip Ozan die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 21.222,15 Euro angeordnet

Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.

Zur Sicherung der Vollstreckung dieser Einziehungsentscheidung konnten nachfolgende Vermögenswerte gepfändet werden: 10.000,00 Euro

Es lässt sich derzeit nicht abschätzen, ob weitere Vermögenswerte beigetrieben und verwertet werden können bzw. einzelne Vermögensgegenstände freizugeben sind.

Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.

 

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