Startseite Allgemeines Späte Erleuchtung in Neulingen: Aufenthaltsverbot für Sellner war wohl doch etwas übermotiviert
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Späte Erleuchtung in Neulingen: Aufenthaltsverbot für Sellner war wohl doch etwas übermotiviert

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Manchmal dauert es eben ein bisschen, bis Behörden merken, dass Grundrechte nicht nur dekorativ im Grundgesetz stehen. So auch im beschaulichen Neulingen in Baden-Württemberg, wo man 2024 vorsorglich beschloss, den Rechtsextremisten Martin Sellner für eineinhalb Tage aus dem Ort zu verbannen – sicher ist sicher.

Der Plan war simpel: Sellner wollte eine Lesung halten, also dachte sich die Gemeinde offenbar: Wenn der Mann gar nicht erst da ist, kann er auch nichts sagen. Problem gelöst. Fast zumindest.

Die Polizei beendete die Veranstaltung damals brav, nachdem die Gemeinde ein Aufenthaltsverbot ausgesprochen hatte. Begründung: Sellner vertrete verfassungswidrige Positionen und habe eine große Reichweite – da könne man ja nie wissen, ob er nicht gleich vor Ort etwas Strafbares sagt.

Gericht entdeckt überraschend: Meinungsfreiheit existiert

Sellner klagte anschließend – nicht um nach Neulingen zu ziehen, sondern um klären zu lassen, ob das Ganze überhaupt rechtmäßig war.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe schaute sich den Fall nun in Ruhe an und kam zu einer erstaunlichen Erkenntnis: Für ein Aufenthaltsverbot braucht man tatsächlich konkrete Gründe.

Zwar sei es laut Gericht durchaus plausibel, dass Sellner bei seiner Lesung politische Ansichten äußern würde, die mit der Verfassung auf Kriegsfuß stehen. Aber: Nur weil jemand möglicherweise Unsinn erzählt, heißt das noch lange nicht, dass er automatisch eine Straftat begeht.

Und ohne konkrete Hinweise auf eine Straftat – so die Richter – könne man jemanden nicht einfach vorsorglich aus einer Gemeinde verbannen.

Grundgesetz schlägt Bauchgefühl

Kurz gesagt: Meinungsfreiheit schlägt Polizeigesetz – zumindest dann, wenn keine konkrete Straftat droht.

Das Aufenthaltsverbot war daher laut Gericht rechtswidrig. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, sodass die Geschichte theoretisch noch eine weitere Runde drehen könnte.

Bis dahin bleibt als Erkenntnis: In Deutschland darf man zwar vieles politisch unerquicklich finden – aber präventives Aus-dem-Ort-Verbannen wegen möglicher Aussagen funktioniert rechtlich eher schlecht. Das Grundgesetz ist da manchmal überraschend konsequent.

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